Hinter den Kulissen: andauernde Versäumnisse in Fußach

Politik / 16.09.2023 • 11:00 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Im Gemeindeamt von Fußach ist immer noch nicht alles wieder im Lot. <span class="copyright">Isabel Seidel</span>
Im Gemeindeamt von Fußach ist immer noch nicht alles wieder im Lot. Isabel Seidel

In der Bodensee-Gemeinde gilt immer noch eine veraltete und vom Rechnungshof beanstandete Verordnung über den Bezug der Gemeindeorgane.

Fußach Mit diesem Bericht sorgte der Landesrechnungshof im Juni 2021 für Aufruhr: In der Verwaltung der Gemeinde Fußach erkannten die Prüferinnen und Prüfer rund um Präsidentin Brigitte Eggler-Bargehr (59) „wesentliche Mängel“ und „langjährige Versäumnisse“. Mittlerweile erhob die Feldkircher Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Missbrauch der Amtsgewalt und Untreue zwei Anklagen – es wird angenommen, dass es sich bei den Beschuldigten um den ehemaligen Bürgermeister und den inzwischen pensionierten Finanzleiter handelt.

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Ein Punkt des Berichts drehte sich auch um die Bezügeverordnung der Gemeinde, in der unter anderem das Gehalt des Bürgermeisters festgehalten wird. Dieses sollte laut Verordnung jährlich anhand der Teuerungszulage an die Gemeindebediensteten angepasst werden – und nicht anhand der Inflationsrate, wie eigentlich im Gesetz vorgesehen: „Der zulässige Höchstbezug wurde aus diesem Grund [zwischen 2016 und 2019] um insgesamt rund 4300 Euro überschritten“, schrieb der Landesrechnungshof damals. Die Gemeinde gelobte in einer Stellungnahme Besserung: „Dies wird in der Bezügeverordnung rechtlich angepasst.“

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Zwei Jahre später ist in dieser Hinsicht aber immer noch nichts passiert. Den VN wurde im Zuge ihrer Recherchen über die Bürgermeistergehälter in allen Gemeinden auch die aktuell gültige Bezügeverordnung aus Fußach übermittelt. Und siehe da: Es ist immer noch jene aus dem Jahr 2015, immer noch eine rechtswidrige. Die Gemeindevertretung hat den Bezug der Gemeindeorgane rund um Bürgermeister Peter Böhler (59, „Zukunft Fußach“) immer noch nicht angepasst. Eine Gemeindemitarbeiterin sagte dazu den VN am Telefon: „Ja, das sollten wir langsam mal machen.“

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Stimmt. Denn Eggler-Bargehr kündigt bereits für kommendes Jahr eine Follow-up-Überprüfung an. In einem neuen Bericht soll überprüft werden, ob die Gemeinde Fußach den Empfehlungen des Landesrechnungshofes aus 2021 nachgekommen ist. Man darf gespannt sein.