In die Verfassung!
Die ÖVP möchte das Bargeld in der Verfassung verankert sehen. Die SPÖ plädiert dafür, dort den freien Zugang zu Seen abzusichern. In beiden Fällen ist nicht recht klar, was bewirkt werden soll. Das Bargeld in Verfassungsrang gewährleistet ja noch nicht, dass ein Bankomat in nützlicher Entfernung zur Verfügung steht, was den Menschen noch am ehesten nützen würde. Ein Recht auf freien Zugang zum See ist nur dort sinnvoll, wo das Seeufer nicht schon verbaut ist. Ganz zu schweigen davon, dass solche Bestimmungen in einem Dokument, welches die Grundordnung eines Staates sein soll, eigentlich nichts verloren haben.
„Ein Recht auf freien Zugang zum See ist nur dort sinnvoll, wo das Seeufer nicht schon verbaut ist.“
Überraschenderweise soll nun auch die von den Regierungsparteien vorgeschlagene Mietpreisbremse, wonach ab dem nächsten Jahr die Mieten nicht höher als fünf Prozent steigen dürfen, als Verfassungsbestimmung erlassen werden. Ob es so weit kommt, hängt davon ab, ob SPÖ oder FPÖ für die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Verfügung stehen. Während beim Bargeld und dem Seezugang der Eindruck besteht, dass hier Symbolpolitik betrieben wird, ist die Sachlage bei der Mietpreisbremse noch unklarer:
Die Regierungsparteien wollen, so wurde jedenfalls erklärt, damit angeblich die Regelungen über die Mietpreisbremse vor einer Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof absichern, also „wasserdicht“ machen. Wenn das ernst gemeint wäre, dann würde die Verfassung in diesem Fall im Ergebnis dazu missbraucht werden, den VfGH auszuschalten. Was würde unsere Bundesregierung über andere Staaten, die so vorgehen, sagen?
Vielleicht aber wird ein ganz anderer Zweck verfolgt: Eine nachfolgende Regierung könnte in diesem Fall eine andere und die Mieter womöglich besserstellende Lösung ebenfalls nur mit Verfassungsmehrheit im Parlament beschließen lassen, was jedenfalls nicht einfach sein würde. Mit anderen Worten: das jetzt vorgeschlagene Modell wäre gut abgesichert und damit auch die dahinter stehenden Interessen. Verantwortliche Politik schaut anders aus.
Peter Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus und Universitätsprofessor in Innsbruck.
Kommentar