VfGH: ORF muss weniger parteipolitisch werden

Politik / 10.10.2023 • 16:40 Uhr
Am 26. September verhandelte der VfGH öffentlich über die ORF-Gremien. Jetzt steht das Ergebnis fest. <span class="copyright">APA</span>
Am 26. September verhandelte der VfGH öffentlich über die ORF-Gremien. Jetzt steht das Ergebnis fest. APA

Der Verfassungsgerichtshof hebt Teile der ORF-Gremien auf. Die Bundesregierung ist zu stark vertreten.

Darum geht’s:

  • Der Verfassungsgerichtshof hebt Bestimmungen im ORF-Gesetz auf.
  • Die Bundesregierung hat zu viel politischen Einfluss.
  • Der Gesetzgeber hat 18 Monate Zeit, um eine Nachfolgeregelung zu beschließen.

Wien Der Verfassungsgerichtshof hat es wieder getan. Wieder einmal sorgt eine Entscheidung der Höchstrichter für Aufruhr und politische Diskussionen. Diesmal im Blickzentrum: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk und die Unabhängigkeit seines Kontrollgremiums, des Stiftungsrats. Auf Antrag der burgenländischen Landesregierung hebt der VfGH einige Bestimmungen im ORF-Gesetz auf, weil diese der verfassungsrechtlich gebotenen Unabhängigkeit des Rundfunks widersprechen.

Der Verfassungsgerichtshof ortet „Verstöße gegen das Unabhängigkeits- und Pluralismusgebot”, dem der ORF unterliegt. Sowohl in Stiftungsrat als auch Publikumsrat sehen die Höchstrichter einen „übermäßigen Einfluss” der Bundesregierung und der Medienministerin. Der Stiftungsrat ist das leitende und kontrollierende Gremium des ORF, im Publikumsrat sollen die Hörer und Seher möglichst repräsentativ vertreten werden.

Zu viel Spielraum für die Regierung

Begründet wird die Aufhebung damit, dass die Bundesregierung mehr Mitglieder (nämlich neun) in den Stiftungsrat entsenden darf als der Publikumsrat (nur sechs). „Bei diesen Mitgliedern handelt es sich um eine relativ große Gruppe, die ein deutliches Übergewicht zu den vom (gesellschaftlich repräsentativ zusammengesetzten und staatsfernen) Publikumsrat bestellten sechs Mitgliedern hat”, schreibt der VfGH in seiner Aussendung zum Fall.

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Dass noch neun Vertreter der Bundesländer, sechs der im Nationalrat vertretenen Parteien und fünf des Betriebsrats hinzukommen, bemängelt der VfGH nicht. Ihn stört aber, dass die von der Medienministerin – anhand nur diffuser Kriterien und daher mit großem Spielraum auszuwählenden – entsandten Mitglieder des Publikumsrats (das sind 17) gegenüber den von repräsentativen Einrichtungen entsandten Mitgliedern (13) eine Mehrheit haben. Und damit die Zusammensetzung des Stiftungsrats, der etwa den ORF-Generaldirektor wählt, entscheidend mitprägen.

Experte: Unsicher, was sich ändert

Der Rundfunkjurist Hans Peter Lehofer sieht in der Entscheidung einen kleinen Schritt zur Staatsferne: „Der Verfassungsgerichtshof schreibt von einem Spannungsfeld, dass Vertreter durch die obersten Organe bestellt werden, aber gleichzeitig unabhängig von diesen sein müssen”, sagt der Senatspräsident am Verwaltungsgerichtshof im VN-Gespräch. Der VfGH gebe im Erkenntnis zwar einige Hinweise, wo die Probleme liegen, aber: „Ich bin mir nicht sicher, ob sich so viel zur jetzigen Situation ändern wird. Klar ist nur: Staatsnaher kann es nicht werden.” Denn es gehe schon in eine Richtung, die Möglichkeiten der Bundesregierung bei der Zusammensetzung der Gremien zu verdünnen. Es werde dadurch schwerer, wenn auch nicht unmöglich, die Gremien politisch einzufärben.

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Das Land Vorarlberg hat den Steuerberater Alfred Geismayr in den Stiftungsrat entsandt. Er wird seinen Platz nicht verlieren, da die Länderbesetzungen verfassungskonform sind. Aus dem Büro von Landeshauptmann Markus Wallner heißt es deshalb dazu nur knapp: „Unabhängig davon ist das VfGH-Urteil selbstverständlich zu akzeptieren und es gilt nun vonseiten der Bundesregierung eine verfassungskonforme Lösung zu finden.” Der Direktor des Vorarlberger Landesstudios, Markus Klement, wollte sich zur Entscheidung nicht äußern. Er verwies auf die ORF-Zentrale in Wien. Der Vorsitzende des ORF-Stiftungsrats Lothar Lockl reagierte positiv auf die Entscheidung, da sie ein Bekenntnis zur Unabhängigkeit und Pluralität sei. „Diese Unabhängigkeit ist das Fundament des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.”

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Der VfGH hebt die Bestimmungen am 31. März 2025 auf, der Gesetzgeber hat also 18 Monate Zeit, eine Nachfolgeregelung zu beschließen. Wenn er das tun möchte. Hier hat ihm der Verfassungsgerichtshof aber einen Spielraum genommen, sagt Lehofer. „Er hat klargemacht, dass er das föderale Element im Stiftungsrat haben will, also die Vertreter der Länder, und die Vertreter der Parteien als Repräsentanten der Bevölkerung.” Die Koalitionsparteien ÖVP und Grüne hätten aber bei der Auswahl der Gruppen gesellschaftlicher Relevanz einen Spielraum. Also ob etwa lieber die Autofahrer oder die Klimaschützer repräsentiert sein sollen.

Motivierte Grüne

Laut der Grünen-Mediensprecherin Eva Blimlinger werde man unverzüglich die Arbeit an einer Gremienreform im ORF aufnehmen, heißt es. Neos-Vorsitzende Beate Meinl-Reisinger verlangte gegenüber Medienvertretern ein Zurück an den Start beim gesamten ORF-Gesetz und einen Platz am Verhandlungstisch. Medienministerin Susanne Raab von der ÖVP schrieb in einer Stellungnahme, dass das Erkenntnis derzeit von den Experten im Verfassungsdienst geprüft werde. Überraschend sei aber jedenfalls, dass die Gremienstruktur seit Jahrzehnten im Wesentlichen unverändert ist, und dies jetzt mit einem Mal verfassungswidrig ist.

Seit 2003 wurde beim Verfassungsgerichtshof keine Beschwerde zu diesem Thema mehr eingebracht.

Bis die burgenländische Landesregierung kam.