Darum zeigen die Grünen zehn Immobilienmakler in Vorarlberg an

Maklerprovision für Wohnungssuchende ist für Vermieter praktisch verboten. Grüne vermuten schwarze Schafe.
Darum geht’s:
- Die Grünen haben zehn Immobilienmakler in Vorarlberg angezeigt.
- Einige Makler in Vorarlberg verlangen weiterhin Provisionen von Mietern.
- Auch Vertragserrichtungskosten dürften nicht auf Mieter übertragen werden.
Schwarzach „Sonnige 3,5-Zimmer-Wohnung mit Aussicht in Dornbirn. Warmmiete 1099,98 Euro. Dazu eine Kaution von drei Monatsmieten, Vertragserrichtungskosten und zwei Monatsmieten Vermittlungsprovision.“ So lautet ein aktuelles Wohnungsinserat im Internet. Wer eine Wohnung sucht, muss Geld mitbringen. Nur: Die Maklerprovision sollte eigentlich der Vergangenheit angehören. ÖVP und Grüne haben dem heuer ein Ende gesetzt. Seit Juli gilt das Bestellerprinzip. Das bedeutet: Wer den Makler beauftragt, der muss ihn auch bezahlen. Und das ist in der Regel der Vermieter. In Vorarlberg finden sich bei manchen Maklern dennoch Provisionen in den Wohnungsangeboten. Die Grünen haben sich die Makler im Land angesehen – und jetzt gegen zehn Makler Anzeige erstattet.
Ein Versehen bei der Hypo
Nationalratsabgeordnete Nina Tomaselli hat sich durch die Inserate der rund 210 Maklerinnen und Makler in Vorarlberg gewühlt. „Meine Recherchen unter den online verfügbaren Inseraten zeigen, dass sich die meisten an das Gesetz halten und ihre Provision nicht mehr beim Mieter, sondern beim Vermieter kassieren“, berichtet sie. Doch manche Makler inserieren mit Provision – wie die Immobilienagentur der Hypo Landesbank. „Besonders entsetzt bin ich, dass auch die landeseigene Hypo Immobilien & Leasing GmbH laut deren Inseraten gesetzeswidrig für die Wohnungsvermittlung zwei Monatsmieten von den zukünftigen Mieterinnen und Mietern kassiert“, sagt Tomaselli. Hypo-Immo-Geschäftsführer Wolfgang Bösch bekräftigt: „Wir halten uns natürlich seit Einführung des Bestellerprinzips an dieses.“ Auf der Website habe sich ein Fehler eingeschlichen, in den Exposés sei kein Hinweis auf Maklergebühren. „Selbstverständlich verrechnen wir die Provision seit der Gesetzesänderung gesetzeskonform nur dem Besteller“, betont Bösch. Und tatsächlich: Kurz nach dem Rechercheanruf wurde der Fehler korrigiert, und der Hinweis auf die Maklerprovision war verschwunden.

Es gibt weitere Makler mit Verweis auf Provisionen. Weitaus häufiger tauchen aber andere Kosten auf: Vertragserrichtungsgebühren. Roberto Maier von der Immoagentur weist sie in seinen Angeboten zum Beispiel aus. Im VN-Gespräch erläutert er: „Wir haben Partneranwälte, die die Verträge machen.“ 300 Euro Provision plus Steuer verlangt das Unternehmen. „Wie überall. Ein Vermieter kann natürlich auch einen eigenen Anwalt beauftragen.“ Bei den Gebühren habe sich nichts geändert, nur die Provision bezahlt jetzt eben der Vermieter.

Dass Kosten für Verträge an den Mieter weitergereicht werden, ist nicht außergewöhnlich. Martin Zgubic, Geschäftsführer von Volksbank Immo, vermietet zwar kaum Wohnungen, da sich die Agentur speziell dem Immobilienverkauf widmet. Bei den wenigen Mietinseraten sind sowohl eine Vertragserrichtungsgebühr als auch Barvorlagen als mögliche Kosten ausgewiesen. „Das ist eigentlich nur zum Schutz, falls diese Kosten tatsächlich noch auf den Mieter zukommen und er dann nicht überrascht ist“, sagt Zgubic. Barauslagen könnten etwa Kosten für eine Grundbuchabfrage sein.

Vertragserrichtungskosten belaufen sich in der Regel auf rund 300 Euro, bei manchen Inseraten liest man 600 Euro. Manche verlangen sogar noch mehr. Die Hypo Immobilienagentur verlangt ebenfalls 300 Euro zuzüglich 20 Prozent Steuern. Das Problem: Auch das könnte laut Grünen dem Gesetz widersprechen. Darin heißt es nämlich: „Eine Vereinbarung ist dann unwirksam, soweit sie den Wohnungssuchenden zu einer Provision oder sonstigen Leistung im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Wohnungsmietvertrages an den nicht provisionsberechtigten Immobilienmakler oder an den Vermieter verpflichtet.“
Kurzum: Auch Vertragserrichtungskosten dürfen vom Vermieter nicht auf den Mieter übertragen werden. Für Tomaselli steht fest: „Jegliche Zahlungen an Makler sind von Gesetzes wegen verboten. Der Umgehungsschutz war uns bei der Gesetzeserstellung besonders wichtig, weil wir nicht wollten, dass über Umwege Kosten auf Mieter überlagert werden. Die vorliegenden Fälle zeigen: Zu Recht!“

Sie rät Mietern, solche Kosten nicht zu bezahlen. „Ist die Zahlung bereits erfolgt, können Arbeiterkammer und Mieterschutzvereine weiterhelfen“, betont Tomaselli und fährt fort: „Wir haben als erste Warnung zehn Vorarlberger Makler bei den zuständigen Bezirkshauptmannschaften angezeigt.“ Im Gesetz ist eine Strafe von bis zu 3600 Euro vorgesehen. „Sollten uns weiterhin gesetzeswidrige Inserate auffallen, werden wir dies zur Anzeige bringen“, betont die Grüne-Nationalratsabgeordnete.

Immobilienmakler Roberto Maier fühlt sich mit dem Gesetz nicht wohl. Nicht wegen des Geldes, jetzt bezahlt eben der Vermieter. Aber: „In der Mitte liegt unsere Arbeit. Man hätte jeder Partei eine Monatsmiete Provision verrechnen können, weil wir neutral agieren. Jetzt ist nur der Auftraggeber unser Kunde. Anders wäre es fair gewesen.“ Das Ende der Maklerprovision spüre er aber trotzdem. „Der Andrang auf den Mietmarkt ist noch extremer. Gleichzeitig sind weniger Wohnungen bei uns auf dem Markt, weil durch das Bestellerprinzip jetzt mehr Vermieter ihre Wohnungen privat vermitteln möchten.“
Dann fallen die Makler komplett um die Provision um.