„Schon noch einige offene Fragen“ zur Kontrolle der Parteifinanzen im Land

Die Landesregierung hat den am 1. Jänner eingerichteten Parteien-Transparenz-Senat immer noch nicht besetzt. Das sei aber kein Problem. Sagt das Land.
Bregenz Das Gesetz ist eigentlich recht klar. Seit 1. Jänner 2023 steht im Vorarlberger Parteienförderungsgesetz, dass beim Amt der Landesregierung ein Parteien-Transparenz-Senat einzurichten ist. Dieser soll etwa über die Rückzahlung von Fördergeld entscheiden, falls eine Landespartei anonyme Spenden angenommen oder die Förderung auf eine falsche Art und Weise verwendet hat. Das hat der Landtag bereits im Oktober vergangenen Jahres einstimmig beschlossen, ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück sprach damals von einem Riesenwurf. Doch die Landesregierung hat den Senat bis heute nicht besetzt.
Noch keine Auskunft zu potenziellen Mitgliedern
Das bestätigt die Landespressestelle: „Die Vorbereitungen für die Bestellung der Mitglieder sind bereits weit fortgeschritten“, schreibt deren stellvertretender Leiter, Thomas Mair, auf VN-Anfrage. Vor einem Beschluss der Landesregierung könnten aber keine weiteren Auskünfte zum Bestellprozess erteilt werden. Jedenfalls seien bereits Personen kontaktiert worden, die aufgrund ihrer Qualifikation und Erfahrung für die Funktionen im Landes-Parteien-Transparenz-Senat infrage kämen. Welche das sind, bleibt geheim.
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Laut Gesetz wird der Vorarlberger Parteien-Transparenz-Senat aus drei Personen bestehen: der Vorsitzenden, deren Stellvertreter und einem weiteren Mitglied. Hinzu kommen drei Ersatzmitglieder. Zwei der Persönlichkeiten müssen Jus studiert und eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung haben, die dritte muss aus dem Bereich der Wirtschaftstreuhänder kommen. Damit wird das Gremium im Land ähnlich zu jenem im Bund konstruiert. Darin ist der Vorarlberger Verfassungsjurist Peter Bußjäger als Ersatzmitglied vertreten.
Noch keine Arbeit für den Senat
Laut Auskunft des Landes ist es kein Problem, dass die Posten noch nicht besetzt sind. Der Parteien-Transparenz-Senat müsse sowieso erst tätig werden, wenn bestimmte Stellen – etwa der Landesrechnungshof, Wirtschaftsprüfer oder die Bezirkshauptmannschaften – eine Verdachtsmeldung eingebracht haben. „Bislang ist diesbezüglich kein Erfordernis für ein Tätigwerden bekannt“, schreibt die Landespressestelle.
In eine ähnliche Kerbe schlägt die Direktorin des Vorarlberger Landesrechnungshofes. Dessen Prüfungen werden in Zukunft vielleicht zu Meldungen an den Transparenz-Senat führen. „Die Tatsache, dass es den Senat jetzt noch nicht gibt, ist nicht tragisch“, sagt Brigitte Eggler-Bargehr und verweist auf die Situation, dass sie Rechenschaftsberichte nach dem neuen System erstmals im Herbst 2024 zu prüfen haben wird.

Die Juristin hält aber auch fest, dass es wichtig sei, besonders gute Leute für diese Positionen zu finden. Außerdem müsse das im vergangenen Jahr beschlossene Gesetz wohl auch noch einmal angepasst werden: „Wenn man das mit der Bundesebene vergleicht, ist dort viel genauer geregelt, wie das ganze Verfahren genau gehandhabt wird. Da gibt es im Land schon noch einige offene Fragen.“
„Wenn man das mit der Bundesebene vergleicht, ist dort viel genauer geregelt, wie das ganze Verfahren genau gehandhabt wird. Da gibt es im Land schon noch einige offene Fragen.“
Brigitte Eggler-Bargehr, Direktorin Landesrechnungshof
Das neue Parteienförderungsgesetz sieht um einiges strengere Regeln für die Finanzierung der Landesparteien als zuvor vor – inklusive empfindlicher Strafen. Für die neu eingeführte Prüfung der Rechenschaftsberichte und der Wahlkampfkosten wurde dem Landesrechnungshof auch mehr Personal genehmigt. Die heiße Phase für das Team rund um Eggler-Bargehr beginnt im Wahlkampf im kommenden Jahr. Und dann muss auch das Gesetz halten, was es verspricht.