Zuverdienstgrenze wird rückwirkend erhöht
studienbeihilfe Nach der Zuverdienstgrenze für die Familienbeihilfe wird nun auch jene für die Studienbeihilfe von jährlich 10.000 auf 15.000 Euro erhöht. Die Änderung gilt rückwirkend bereits für dieses Kalenderjahr. Studenten können neben ihrer Ausbildung damit mehr dazuverdienen, ohne ihre Beihilfe zu verlieren. Derzeit dürfen Beihilfenbezieher nur 10.000 Euro pro Jahr dazuverdienen. Überschreiten sie diese Grenze, müssen diese Teile im entsprechenden Ausmaß zurückgezahlt werden. Bereits im Vormonat war beschlossen worden, diese Grenze bei der Familienbeihilfe um 5000 Euro anzuheben.
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