Tipps Dienstverträge

Spezial / 25.02.2022 • 13:38 Uhr / 1 Minuten Lesezeit

Dienstverträge Worauf Arbeitnehmer achten sollten:

» Lassen Sie sich die Arbeitsstelle
genau beschreiben.

» Lassen Sie sich einen Dienstzettel aushändigen, der die wichtigsten Daten des Dienstvertrages enthält.

» Der Dienstzettel oder Dienstvertrag sollte auch den Kollektivvertrag anführen, der auf das Dienstverhältnis anzuwenden ist.

Worauf Arbeitgeber achten sollten:

» Die Vereinbarung von Probezeiten ist nicht uneingeschränkt möglich.

» Vereinbarungen, die den Arbeitnehmer schlechter stellen, als in den gesetzlichen Regelungen oder im Kollektivvertrag vorgesehen, sind in der Regel unwirksam.

» Aus der Gewährung wiederkehrender Leistungen, z.B. einer Leistungs-
prämie, kann dem Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch erwachsen.

» Eine mögliche Schwangerschaft muss dem Arbeitgeber beim Einstellungsgespräch nicht mitgeteilt werden.