Tipps Dienstverträge
Dienstverträge Worauf Arbeitnehmer achten sollten:
» Lassen Sie sich die Arbeitsstelle
genau beschreiben.
» Lassen Sie sich einen Dienstzettel aushändigen, der die wichtigsten Daten des Dienstvertrages enthält.
» Der Dienstzettel oder Dienstvertrag sollte auch den Kollektivvertrag anführen, der auf das Dienstverhältnis anzuwenden ist.
Worauf Arbeitgeber achten sollten:
» Die Vereinbarung von Probezeiten ist nicht uneingeschränkt möglich.
» Vereinbarungen, die den Arbeitnehmer schlechter stellen, als in den gesetzlichen Regelungen oder im Kollektivvertrag vorgesehen, sind in der Regel unwirksam.
» Aus der Gewährung wiederkehrender Leistungen, z.B. einer Leistungs-
prämie, kann dem Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch erwachsen.
» Eine mögliche Schwangerschaft muss dem Arbeitgeber beim Einstellungsgespräch nicht mitgeteilt werden.