Wenig Besuchskontakte
Kindesunterhalt Sehr häufige Besuchskontakte des unterhaltspflichtigen Elternteils mit seinem Kind rechtfertigen nach einhelliger Rechtsprechung keine Herab-
setzung des Geldunterhalts, auch wenn das Kind bei den Besuchs-
tagen von ihm versorgt wird.
Nunmehr bestätigte der OGH, dass auch im umgekehrten Fall, nämlich bei unterdurchschnittlichen Besuchskontakten kein Zuschlag zum
Kindesunterhalt verlangt werden kann.
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