Einschränkungen

Spezial / 27.01.2023 • 16:36 Uhr / 1 Minuten Lesezeit

Vertrag Bei einem Verbrauchervertrag ist eine Einschränkung oder ein Ausschluss der Gewährleistung vor Kenntnis des Mangels im Großen und Ganzen nicht möglich; d. h. es hat bei den gesetzlichen Ansprüchen zu bleiben. Bei gebrauchten Waren kann durch eine einzeln ausverhandelte Regelung die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt werden. Bei gebrauchten Pkw ist eine Verkürzung nur dann wirksam, wenn seit dem Tag der ersten Zulassung mehr als ein Jahr verstrichen ist.

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