Gewähr- leistungsfrist

Spezial / 27.01.2023 • 16:36 Uhr / 1 Minuten Lesezeit

Die Gewährleistungsfrist beträgt für Waren zwei Jahre ab Übergabe. Für Waren mit digitalen Elementen umfasst die Gewährleistungsfrist den gesamten Bereitstellungszeitraum, mindestens aber zwei Jahre ab Übergabe. Für unbewegliche Sachen gilt eine Gewährleistungsfrist von drei Jahren.

Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist läuft eine zusätzliche dreimonatige Verjährungsfrist, in der der Mangel gegebenenfalls eingeklagt werden muss.

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