Im „Fall Luitz“ steht die Entscheidung an

Sport / 12.03.2019 • 21:02 Uhr / 1 Minuten Lesezeit

LAusanne Vor dem Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne wurde der „Fall Stefan Luitz“ verhandelt. Dem deutschen Skirennläufer war sein Sieg beim Weltcup-Riesentorlauf Anfang Dezember in Beaver Creek aberkannt worden, da er in einem Aufenthaltsbereich an der Rennstrecke Sauerstoff durch eine Maske eingeatmet und gegen das FIS-Reglement verstoßen hatte. Laut seiner Anwältin Anne Jakob habe das Schiedsgericht keine Tendenz erkennen lassen: „Wir warten nun mit Spannung auf die Entscheidung am Freitag“, sagte die Juristin. Luitz war persönlich in der Schweiz. Er begründete seine Berufung damit, dass Sauerstoffzufuhr von der Welt-Anti-Doping-Agentur erlaubt ist und es damit einen Widerspruch zwischen FIS- und WADA-Richtlinien gibt.

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