Breitensport ist weiterhin tabu
Sport
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26.01.2021 • 21:00 Uhr
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Der Gesundheitsminister Rudolf Anschober hat neue Notmaßnahmenverordnung für den Sport erlassen.
Wien Die neue bzw. schon dritte Covid-19-Notmaßnahmenverordnung wurde erlassen, die am 25. 1. 2021 in Kraft tritt und mit Ablauf des 3. 2. 2021 außer Kraft tritt.
Breitensport
- Ein regulärer Vereinssport ist nach wie vor nicht möglich, unabhängig von der Sportart, sowohl indoor als auch outdoor.
- Ausgenommen ist der Spitzensport.
Sportstätten
- Indoor-Sportstätten sind gesperrt.
- Outdoor-Sportstätten können weiterhin geöffnet bleiben.
- Geschlossene Räumlichkeiten der Sportstätte dürfen nur betreten werden, soweit dies zur Ausübung des Sports im Freiluftbereich erforderlich ist; es ist ein MNS zu tragen.
- Es sind nur Sportarten möglich, bei deren sportartspezifischer Ausübung es nicht zu Körperkontakt kommt.
- Aufenthalt nur für die Dauer der Ausübung des Sports
- Es ist ein Abstand von mind. zwei Metern einzuhalten.
- 10m2 pro Person müssen zur Verfügung stehen.
Freizeitsport
- Sportausübung ist nur allein, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt, mit engsten Angehörigen (Eltern, Kinder, Geschwister) oder mit einzelnen engsten Bezugspersonen erlaubt. Bei der gemeinsamen Sportausübung ist zu beachten, dass dieser Kontakt nur stattfinden darf, wenn auf der einen Seite Personen aus höchstens einem Haushalt beteiligt sind und auf der anderen Seite nur eine Person beteiligt ist. Diese Personen müssen den Mindestabstand zueinander nicht einhalten.
- Bei der Sportausübung auf öffentlichen Plätzen ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.
Spitzensport
- Leistungs- und Spitzensportler sind vom Betretungsverbot von Sportstätten ausgenommen.
- Leistungs- und Spitzensportler, die Mannschafts- oder Kontaktsport ausüben, sind verpflichtet, sich alle sieben Tage testen zu lassen (PCR-Test oder Antigentest).
- Die jeweiligen Bundesfachverbände haben die Liste der Leistungs-/Spitzensportlerinnen und -sportler mit dem Sportministerium abzustimmen.
- Präventionskonzepte und ärztliche Betreuung sind erforderlich.