Regierung präsentiert fertiges Gesetz zur Impfpflicht

16.01.2022 • 11:00 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Regierung präsentiert fertiges Gesetz zur Impfpflicht

Die Bundesregierung präsentiert am Sonntag den fertigen Gesetzesentwurf der geplanten allgemeinen Corona-Impfpflicht. Bundeskanzler Karl Nehammer, Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (beide ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) treten um 12.00 Uhr im Bundeskanzleramt vor die Presse, um die Details des Vorhabens zu präsentieren. In Kraft Treten wird die Impfpflicht wie geplant ab Anfang Februar.

Beschlossen werden soll das Impfpflicht-Gesetz dann am Donnerstag kommender Woche im Nationalrat. Zuvor ist am Montag die Behandlung im Gesundheitsausschuss vorgesehen, dabei ist auch ein öffentliches Hearing mit Experten angesetzt. Für einen Beschluss braucht es nur eine einfache Mehrheit, über diese verfügen die Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne sowohl im National- als auch im Bundesrat. Die Regierung war aber bemüht, eine breitere Zustimmung zu erhalten – und zwar über Einbindung von SPÖ und NEOS; die FPÖ lehnt die Impfpflicht ja komplett ab.

Bis zuletzt wurde noch verhandelt, dem Vernehmen nach hat man sich darauf geeinigt, dass die Verpflichtung zur Impfung nicht wie ursprünglich geplant ab 14 Jahren, sondern erst ab 18 Jahren gelten wird. Hinsichtlich der Strafen dürfte im Gesetz unterstrichen werden, dass es bei Nicht-Einbringung der Geldstrafen jedenfalls zu keiner Ersatz-Freiheitsstrafe kommt.

Auch am Startzeitpunkt Anfang Februar soll festgehalten werden – ungeachtet dessen, dass die technische Umsetzung der Erfassung der Ausnahmen im nationalen Impfregister erst frühestens ab April möglich sein wird, wie die zuständige ELGA GmbH ja bereits Anfang Jänner erklärt hatte. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein hat bereits die Variante ins Spiel gebracht, dass man anfangs für eine Übergangsphase ein sogenanntes Kontrolldelikt etablieren könnte. Das würde bedeuten, dass die Behörden ähnlich wie im Straßenverkehr Kontrollen durchführen und auch Geldstrafen verhängen können. In Medienberichten wurde die Höhe dieser Erststrafen bei diesen Kontrollen mit 60 bis 90 Euro beziffert.

Im ursprünglichen Begutachtungsentwurf war noch vorgesehen gewesen, dass die Verpflichtung bereits ab 14 Jahren gilt – nur Schwangere und jene, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, wären demnach ausgenommen gewesen. Ferner gilt laut diesem Entwurf eine Ausnahme für Genesene – und zwar 180 Tage lang. Der Strafrahmen liegt laut dem ursprünglichen Entwurf insgesamt bei bis zu 3.600 Euro, verhängt werden die Bußen vierteljährlich.