Zweifel an geplanter Sicherungshaft
Wien Das Vorhaben der Bundesregierung, eine Sicherungshaft von potenziell gefährlichen Asylwerbern zu ermöglichen, ist weiterhin umstritten. Verfassungsrechtler zweifeln daran, dass eine Person, die noch nichts angestellt hat, ohne weiteres in Präventivhaft genommen werden kann. Jurist Reinhard Klaushofer verweist im VN-Gespräch außerdem auf die Bestimmung im Asylgesetz, wonach Personen, bei denen aus stichhaltigen Gründen angenommen werden kann, dass sie eine Gefährdung darstellen, kein Asyl erhalten. »A3
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