Unkrautvernichter in Privatgärten verboten

VN Titelblatt / 19.08.2019 • 22:31 Uhr / 1 Minuten Lesezeit

Neues Pflanzenschutzgesetz wird Privaten verbieten, Herbizide zu verwenden.

Bregenz Im Mai forderte der Vorarlberger Landtag die Landesregierung auf, ein Glyphosatverbot für private Anwender zu erlassen. Nun ist es soweit: Die Änderung im Pflanzenschutzgesetz ist seit Freitag in Begutachtung. Daraus geht hervor, dass zukünftig in Haus- und Kleingärten nur noch Mittel verwendet werden dürfen, die entweder als Produkt mit geringem Risiko eingestuft werden oder in der Biolandwirtschaft zugelassen sind. Das bedeutet, dass sogenannte Herbizide, also Mittel zur Unkrautvernichtung, gänzlich aus Vorarlbergs Privatgärten verschwinden werden. Denn sie sind weder in der Biolandwirtschaft zugelassen noch mit geringem Risiko eingestuft. »A4

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