Schreddern war für Kanzlerin legitim

VN Titelblatt / 26.08.2019 • 22:24 Uhr / 1 Minuten Lesezeit

Informationen auf Druckerfestplatten würden nicht unter Bundesarchivgesetz fallen.

wien Dass es bei der Amtsübergabe der Regierungschefs Sebastian Kurz (ÖVP) und Christian Kern (SPÖ) zur Löschung von Daten kam, ist aus Sicht des Bundeskanzleramtes legitim. Es sei rechtskonform, wenn Festplatten durch externe Unternehmen vernichtet würden, erklärte Kanzlerin Brigitte Bierlein in Anfragebeantwortungen zur Schredder-Affäre. Auf den Druckerfestplatten, welche ein ehemaliger Mitarbeiter von Kurz bei der privaten Firma Reisswolf vernichten ließ, hätten sich temporäre Daten befunden, die nicht unter das Bundesarchivgesetz fallen. Eine Beurteilung, ob strafrechtlich revelantes Verhalten vorliege, nahm Bierlein nicht vor. »A3

Du hast einen Tipp für die VN Redaktion? Schicke uns jetzt Hinweise und Bilder an redaktion@vn.at.