Schreddern war für Kanzlerin legitim
Informationen auf Druckerfestplatten würden nicht unter Bundesarchivgesetz fallen.
wien Dass es bei der Amtsübergabe der Regierungschefs Sebastian Kurz (ÖVP) und Christian Kern (SPÖ) zur Löschung von Daten kam, ist aus Sicht des Bundeskanzleramtes legitim. Es sei rechtskonform, wenn Festplatten durch externe Unternehmen vernichtet würden, erklärte Kanzlerin Brigitte Bierlein in Anfragebeantwortungen zur Schredder-Affäre. Auf den Druckerfestplatten, welche ein ehemaliger Mitarbeiter von Kurz bei der privaten Firma Reisswolf vernichten ließ, hätten sich temporäre Daten befunden, die nicht unter das Bundesarchivgesetz fallen. Eine Beurteilung, ob strafrechtlich revelantes Verhalten vorliege, nahm Bierlein nicht vor. »A3
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