dornbirn Seit 2013 haben niedergelassene Ärzte die Möglichkeit, sich einen Kassenvertrag zu teilen. Inzwischen gibt es 25 Praxen, die das Job-Sharing mit guten Erfahrungen betreiben. Die am häufigsten genutzte Variante ist jene, bei der man sich den Vertragspartner selbst auswählen kann. Der Haken an diesem Modell: Es gilt lediglich acht Jahre. Die Ärztekammer will sich um eine Lösung bemühen. »A4