Wien Das Bundesverfassungsgericht hat das Sterbehilfeverbot in Deutschland gekippt. In Österreich steht eine Entscheidung des Höchstgerichts zum assistierten Suizid noch bevor. Mit dem entsprechenden Antrag wollen sich die Richter aber frühestens im Juni befassen. Verfassungsjurist Peter Bußjäger glaubt, dass sie dabei nach Deutschland blicken werden. Der VfGH sei zwar autonom. „Die Argumentation zur Sterbehilfe aus Karlsruhe wird aber nicht spurlos an ihm vorbeigehen.“ »A5