Wien Die Polizei soll doch nicht zu Coronaermittlungen in den privaten Wohnbereich kommen dürfen. ÖVP und Grüne nahmen einen entsprechenden Antrag im Nationalrat wieder zurück, den sie am Donnerstag vorgelegt hatten. Die Opposition kritisierte die fehlende Begutachtung und ortete massive Eingriffe ins Privatleben. Die Regierungsparteien legen nun fest, dass die Exekutive zu Coronaermittlungen Betriebsstätten, Verkehrsmittel, sonstige Gebäude und Ortschaften betreten kann, den privaten Wohnbereich aber nicht. »A5