Schwarzach Vor zwei Jahren ermordete Soner Ö. den Leiter der Sozialabteilung der BH Dornbirn. Noch immer ist nicht geklärt, ob der spätere Täter nach seinem Asylantrag überhaupt nach Vorarlberg reisen durfte. Schließlich hatte er ein Rückkehrverbot im Gepäck und gab beim Asylantrag an, im Bürgerkrieg in Syrien Menschen umgebracht zu haben. Außerdem hatte er mehrere Vorstrafen. Hätte man ihn festhalten können? Die beiden Anwälte der Opferfamilie sind überzeugt: Ja. Sie haben deshalb eine Amtshaftungsklage eingereicht. Die Republik müsse Schadenersatz zahlen. Der Termin für die Berufungsverhandlung des Strafprozesses steht mittlerweile ebenfalls fest. »A9