dornbirn Ein 34-jähriger Lkw-Fahrer musste sich am Bezirksgericht Dornbirn wegen eines von ihm verschuldeten tödlichen Unfalls verantworten. Der Mann hatte im Mai des Vorjahres wegen einer Unaufmerksamkeit in Lustenau einen Fußgänger auf dem Schutzweg mit seinem Sattelzug erfasst und tödlich verletzt. Er wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer teilbedingten Geldstrafe in der Höhe von 5940 Euro verurteilt. »A10