Geldstrafe nach dem seltsamen Treuetest
feldkirch Am Landesgericht Feldkirch wurde nun in einer fortgesetzten Verhandlung jener 39-jährige Angeklagte verurteilt, der durch das Riechen an der Unterwäsche und am Intimbereich seiner Freundin überprüfen wollte, ob sie ihm fremdging. Wie sich herausstellte, hatte der „Schnüffler“ während der Tatbegehung 2,5 Promille Akohol intus. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig. »A10
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