Wegen NS-Tattoo vor Gericht
Feldkirch Ein 45-jähriger Deutscher, der sich Nazi-Symbole auf den Rücken tätowieren ließ, musste sich am Landesgericht Feldkirch wegen des Verbrechens nach dem Verbotsgesetz verantworten. Er stritt allerdings ab, ein Verfechter des Nationalsozialismus zu sein, das Tattoo habe er sich dereinst im Rausch stechen lassen. Die Geschworenen fällten einen Freispruch. »A10
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