Arbeiterkammer bringt Energiegutschein vor Gericht

VN Titelblatt / 04.05.2023 • 22:31 Uhr / 1 Minuten Lesezeit

Feldkirch Das Bezirksgericht Feldkirch muss sich mit der Frage beschäftigen, ob der Energiegutschein vergangenes Jahr gleichheitswidrig war. Denn die Arbeiterkammer Vorarlberg klagt die Republik Österreich. Wer nicht über einen eigenen Stromzähler verfügte, hatte keinen Anspruch auf den Energiegutschein von 150 Euro. Dies betraf etwa Untermieter in umgebauten Einfamilienhäusern. „Diese Menschen gingen leer aus. Viele von ihnen hätten aber das Geld bitter notwendig gehabt“, klagt AK-Präsident Bernhard Heinzle. Nachdem sich der Verfassungsgerichtshof als nicht zuständig betrachtet, klagt die Kammer nun vor dem Bezirksgericht gegen diese wahrgenommene Ungleichbehandlung. »A3

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