Gemeinden bevorzugen bei Wohnungsvergabe die eigenen Bewohner

Interner Bericht zeigt: Bei Wohnungsvergaben wird die Meldezeit überbewertet.
Schwarzach Bauen, bauen, bauen! So lautet eine der Taktiken der Landesregierung, um die steigenden Wohnkosten zu bekämpfen. Wer eine dieser gemeinnützigen Wohnungen möchte, muss in der Gemeinde ansuchen. Die Gemeinde vergibt anhand von Kriterien Punkte, wonach die Wohnungsbewerber gereiht werden. Danach richtet sich die Vergabe. In der Praxis sieht es oft anders aus, wie aus einem internen Bericht der Abteilung für Wohnbauförderung im Landhaus hervorgeht. Darin steht: Das Punktevergabesystem zeigt zwar Wirkung, allerdings gibt es Nachbesserungsbedarf. So sind zum Beispiel die Meldezeiten zu stark gewichtet, zudem halten sich nicht alle Gemeinden an die Richtlinie des Landes. Sieben Wohnungen gingen zum Beispiel an Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen von über 5000 Euro.

Im Bericht, der den VN vorliegt, werden die Wohnungsvergaben des Jahres 2017 und 2018 ausgewertet. In diesem Zeitraum langten 6464 Anträge aus 5735 Haushalten ein. Demgegenüber stehen 2816 Wohnungsvergaben. Gemeinden bevorzugen dabei eigene Bewohner, wie folgender Umstand zeigt: Ansuchen können sowohl in der Wohnsitz- als auch in der Arbeitsplatzgemeinde gestellt werden. Acht Prozent aller Anträge (510 an der Zahl) wurden in der Arbeitsplatzgemeinde gestellt. Sie machen allerdings nur 1,2 Prozent aller Vergaben aus. Die Verfasser des Berichts kritisieren: “Gemeinden sollten nicht nur an Arbeitsplätzen, sondern auch an der Wohnversorgung der Arbeitnehmer interessiert sein”, schreiben sie. Im Bericht wird das auf die Gewichtung des Meldezeitpunktes zurückgeführt.
Das bedeutet: Das Punktesystem richtet sich nach 19 Haupt- und zwölf Zusatzkriterien. Wer um eine Wohnung ansucht, weil die aktuelle Bleibe in einem schlechten Bauzustand ist, erhält 200 Punkte. Wenn der Zustand dieser Wohnung die Gesundheit gefährdet, sogar 450 Punkte. Das ist der höchste mögliche Wert. Der Punktestand kann sich durch die zwölf Zusatzkriterien erhöhen. Dazu zählt der Meldezeitpunkt: Je länger man zum Zeitpunkt des Antrags in einer Gemeinde wohnt, desto höher die Punktezahl. Pro Jahr gibt es 25 Punkte. Das hat zur Folge, dass 38,3 Prozent aller Anträge 450 Punkte bereits über die Meldezeit erreichen. Die Experten schreiben: “Die Meldezeiten führen zu einer Verzerrung der Dringlichkeitsreihung.”
Mehr Österreicher
Die Meldezeiten wirken sich auch auf die Quote von In- und Ausländern aus. Die 6464 Anträge in den Gemeinden verteilen sich auf 3891 Österreicher (60,2 Prozent), 612 EU/EWR-Bürger und Schweizer (9,5 Prozent), 689 Staatsbürger aus Staaten, aus denen überwiegend Asylberechtigte stammen (10,7 Prozent) und 1272 andere Staatsbürger (19,7 Prozent). Bei den Vergaben kamen zu 71,7 Prozent Österreicher zum Zug und nur zu 2,9 Prozent Personen aus Staaten der Asylberechtigten. Die Autoren des Berichts stellen fest: “Bei den Wohnungsvergaben an anerkannte Flüchtlinge zeigen Gemeinden somit Zurückhaltung.”
Ausnahmen bei Einkommen
913 (also 15,9 Prozent) aller Antragsteller verfügten über ein Nettoeinkommen von bis zu 1000 Euro pro Monat, bei 1,3 Prozent (also 74 Anträge) lag es bei über 5000 Euro. Davon waren sieben Anträge erfolgreich, obwohl 5000 Euro laut Richtlinie die Höchstgrenze darstellen. Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser (ÖVP) sieht kein Problem: “In Ausnahmefällen und temporär soll es möglich sein, wenn es gut argumentiert ist. Es ist ja nur ganz selten vorgekommen.” Anders sieht es die Wohnbausprecherin der Grünen, Nina Tomaselli: “Da fehlt in einigen Gemeinden das notwendige Verantwortungsbewusstsein.” Sie ist überzeugt: “Der Bericht zeigt deutlich, dass das Punktesystem richtig ist, nur die Anwendung in den Gemeinden klappt nicht.” Rüdisser erläutert: “Die Evaluierung zeigt, dass die Richtlinie ihre Wirkung erfüllt. Aber es gibt Schrauben, an denen wir drehen müssen.”
Er spricht die Gewichtung der Meldezeiten an: “Darüber müssen wir mit den Gemeinden sprechen. Wenn wir daran festhalten, werden wir zum Punkt kommen, an dem begrenzt regionale Vergaben möglich sind.” Dasselbe schlägt die Abteilung für Wohnbauförderung in ihrem Bericht vor. Auch Tomaselli ist überzeugt: “An einer regionalen Vergabe, wie im Regierungsprogramm und im Wohnpaket vereinbart, führt kein Weg vorbei.”
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