Gericht verurteilt Serieneinbrecher zu zwei Jahren und acht Monaten Haft

32-jähriger Slowene rechnete mit Enthaftung, doch er muss noch eine Weile bleiben.
Feldkirch Von November bis Dezember 2017 gab es in Vorarlberg eine ganze Serie von Einbrüchen. Innerhalb von drei Wochen wurden mindestens acht Objekte heimgesucht. Den Opfern wurden nun insgesamt 32.000 Euro Schadenersatz zugesprochen. Jener Täter, der gefasst werden konnte, wurde zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Fünf Eintragungen aus seiner Heimat zieren seine Strafkarte, vier davon sind einschlägig. In Lindau, dieses Faktum ist nicht Gegenstand des Verfahrens, wurde seine DNA gesichert, dennoch leugnet er auch diese Tat. „Ich weiß nicht einmal, wo Lindau liegt“, wirft der Mann ein. „Jaja, es vervollständigt halt das Bild“, so der vorsitzende Richter Michael Fruhmann.
Mein Name ist Hase
Der Angeklagte bekennt sich lediglich zu zwei Einbrüchen geständig, und selbst davon sei nur einer geglückt. Dabei habe sein Komplize alles gemacht, er sei nur dabeigestanden, von der Beute habe er überhaupt nichts bekommen und er wolle sich sehr für seinen Fehler entschuldigen. Der andere sei ein ganz gefährlicher Mann, habe in Slowenien schon etliche Banküberfälle gemacht und Leute für seine Straftaten rekrutiert, deshalb wolle er auch seinen Namen nicht preisgeben, so der Slowene. Die Vorgangsweise war immer dieselbe, Türen mit Flachwerkzeug aufhebeln, einsteigen, Schmuck, Bargeld und Wertgegenstände mitnehmen. Die Schäden sind enorm, dem Vorbestraften werden nur wenige seiner Geschichten geglaubt.
Scharf beobachtet
Bei einem Einbruch in Hard wurden die Diebe beobachtet. Ein Nachbar identifizierte den Einbrecher und bestätigte, dass dieselben Männer bereits eine Woche vor dem Einbruch im Garten des ausgesuchten Objekts herumspioniert hatten. Warum er sich so sicher ist, will das Gericht wissen. „Der eine sah aus wie der Sänger bei der Sendung ‚Stermann und Grissemann‘, der andere wie Paul Potts“, so der aufmerksame Beobachter im Zeugenstand. „Eine gewisse Ähnlichkeit besteht“, räumt der Richter ein. Verteidiger Oliver Diez akzeptiert nach Rücksprache das Urteil, dennoch ist es noch nicht rechtskräftig. EC