In Spitälern wird Besuchsverbot gelockert

Maskenpflicht fällt in weiten Bereichen der Öffentlichkeit
bregenz Land und Leute dürfen aufatmen, und das im wahrsten Sinne des Wortes, denn ab heute, Montag, fällt in großen Bereichen der Öffentlichkeit die von vielen Menschen als unbequem empfundene Maskenpflicht. Besonders der Handel dürfte von dieser Maßnahme profitieren. Keine Licht ohne Schatten: Weiterhin Bestand hat die Maskenpflicht in der Gastronomie, in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann, wie etwa beim Friseur, und natürlich im Gesundheitsbereich.
Ein Besucher pro Tag
Doch auch dort stehen Erleichterungen ins Haus. So wird ebenfalls heute das strenge Besuchsverbot in den Krankenhäusern zumindest ein bisschen gelockert. Es kann pro Patient und Tag ein Besucher für eine Stunde ins Spital kommen. Die Besuchszeiten sind für alle Spitäler, das Landeskrankenhaus Rankweil ausgenommen, einheitlich: Montag bis Sonntag 14 bis 16 Uhr sowie Montag und Donnerstag 18:30 bis 19:30 Uhr. Allerdings müssen sich die Besucher am Spitalseingang einem umfänglichen Gesundheitsscreening stellen und einen Fragebogen zu ihrem Gesundheitsempfinden ausfüllen. Deshalb sind längere Wartezeiten nicht auszuschließen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des gesamten Aufenthalts im Krankenhaus ist verpflichtend, ebenso das Einhalten des Sicherheitsabstands und das Desinfizieren der Hände.
Seit dem 13. März galt in allen Vorarlberger Spitälern coronabedingt ein striktes Besuchsverbot. Im Vordergrund stand laut Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher immer der Schutz der älteren und chronisch erkrankten Patienten sowie des Gesundheitspersonals. Eine Prognose, wie lange die Besuchseinschränkungen noch dauern könnten, wagt derzeit niemand. Alles hängt von der weiteren Entwicklung der Infektionszahlen ab.