Entschädigung für Vorarlberger Tourismus bleibt fraglich

Ob es nun wirklich Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz gibt, wie Anschober ankündigte, entscheidet der Verfassungsgerichtshof diese Woche.
Mit 16. März beendete Vorarlberg die Skisaison, Liftanlagen und Beherbergungsbetriebe wurden nach dem Epidemiegesetz geschlossen. Der entsprechende Bescheid wurde bereits am 27. März wieder aufgehoben. An der gesetzlichen Schließung änderte dies wenig, jedoch an den Entschädigungsansprüchen der betroffenen Unternehmern – und sorgte für Verunsicherung in der Branche (die VN berichteten). Nun stellte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung klar: Wer nach Paragraf 20 des Epidemiegesetzes geschlossen wurde und innerhalb der sechswöchigen Frist den entsprechenden Antrag stellte, werde entschädigt. Rechtsanwälte rieten im April, die entsprechenden Anträge einzureichen.
Hoffnungsschimmer
Die Aussagen Anschobers werden bei den Tourismustreibenden hierzulande naturgemäß positiv aufgenommen. „Wir sind eine der am schwersten getroffenen Branchen. Von heute auf morgen mussten sämtliche Betriebe schließen. Wenn hier etwas vorwärtsgeht, wäre das sehr zu begrüßen und nur mehr als gerechtfertigt“, so Markus Kegele, der neue Sprecher der Tourismuswirtschaft in der Wirtschaftskammer Vorarlberg (WKV). „Das Epidemiegesetz geht auf die 50er Jahre zurück. Eine kurzfristige Gesetzesänderung zum Nachteil unserer Branche wäre mehr als fragwürdig“, hofft Kegele und lobt gleichzeitig die vorbildhafte und unbürokratische Vorgehensweise des Landes bezüglich der Abwicklung der Förderanträge. Wie berichtet hatten sich Land und WKV Anfang des Monats auf ein Unterstützungspaket für Tourismus, Gastronomie und Hotellerie in der Höhe von 15 Millionen Euro geeinigt.
Auch Heike Ladurner, Vorarlbergs Vertreterin bei der Österreichischen Hoteliervereinigung, spricht in Bezug auf mögliche Entschädigungszahlungen von einem Hoffnungsschimmer. „Diese Nachricht macht Hoffnung, dass sich doch noch etwas ergeben könnte“, so Ladurner gegenüber den VN. „Die Landesförderung wurde perfekt umgesetzt. Die Abwicklung war für jedermann gut machbar“, sagt die Touristikerin. Was die Entschädigung seitens des Bundes anbelangt gelte es jetzt sicherlich auch noch genau zu klären, von welchem Zeitraum ausgegangen wird. „Die Situation war anfänglich sehr undurchsichtig, da wir mit verschiedenen Aussagen konfrontiert waren, ehe die Verordnung schließlich erlassen wurde.“ Ihrer Meinung nach habe „so gut wie jeder im Land“ einen Antrag auf Entschädigung bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft eingereicht.
3500 Anträge
Tatsächlich gingen bisher 3500 entsprechende Anträge bei der eigens dafür beim Land geschaffenen Taskforce ein. Deren Leitung hat der frühere Schrunser Bürgermeister und Standesrepräsentant Erwin Bahl als Landesbediensteter der Finanzabteilung inne. „An die 30 Prozent der Anträge sind Entgeltfortzahlungen für Personen, die unter Quarantäne gestellt wurden, 300 sind Personen, die per Einreiseerklärung in Heimquarantäne gingen“, fasst Bahl zusammen. Der überwiegende Teil stammt jedoch von Hotellerie, Handel und Dienstleister, die aufgrund der Maßnahmen schließen oder Entgänge verbuchen mussten. „Hier ist alles dabei vom Friseur bis zum Tätowierer.“
Die Taskforce werde die Entgeltfortzahlungen aufgrund der Quarantäne in den nächsten Wochen abgearbeitet haben, betont Bahl. Ob die betroffenen Unternehmer jedoch nun tatsächlich zumindest für den Zeitraum vom 16. bis 27. März voll abgegolten werden, ist noch offen: Das Covid19-Gesetz gilt rückwirkend ab dem 16. März und sieht keine Verlustentschädigungen vor. Nun liegt der Ball nach einer Klage beim Verfassungsgerichtshof. Dieser soll noch im Juni entscheiden, ob die Covid19-Gesetze verfassungskonform sind. Falls ja, wird es vermutlich trotz allem keine Entschädigung nach dem Epidemiegesetz geben. VN-RAU, VN-JS