Gericht: Opfer mit “Wucht eines Fußball-Kicks” getreten

Jugendliche prügelten Fahrgast in Shuttle-Bus krankenhausreif.
Feldkirch Die beiden jungen Vorarlberger auf der Anklagebank im Landesgericht Feldkirch sehen zwar aus, als könnten sie kein Wässerchen trüben. Doch ein Zeuge des Vorfalls im vergangenen Fasching wirft ein anderes Licht auf sie: „Ich hörte es krachen, als das Nasenbein ihres Opfers brach, es war ein unschönes Geräusch . . .“.
„Angestresst“
In der Tat war die Vorgehensweise der Beschuldigten äußerst brutal. Der Vorfall ereignete sich in einem Shuttle-Bus auf der Fahrt von Brand nach Bürs nach einer freuchtfröhlichen Faschingsparty. Die beiden damals 16 und 17 Jahre alten Jugendlichen gerieten mit einem 18-jährigen Fahrgast in Streit. Und zwar weil Letzterer seine Freundin „blöd angemacht“ habe. „So redet man doch nicht mit einem Mädchen“, rechtfertigen die Angeklagten vor Gericht ihr Motiv, weshalb sie ihren Kontrahenten damals „angestresst“ hätten.
Geballte Faustschläge
Der 18-Jährige musste zunächst geballte Faustschläge einstecken. Die Attacke kam vom 16-jährigen Haupttäter, der zwar einen Kopf kleiner als das Opfer ist, den jungen Mann jedoch zu Boden schlug. Sein 17-jähriger Freund mischte ebenfalls mit Schlägen mit. Dann trat der Jüngere des aggressiven Duos mit den Füßen mehrmals gegen den Kopf, das Gesicht und den Bauch des Liegenden. „Und zwar mit der Wucht eines Fußball-Kicks“, schildern Zeugen einhellig. Das Opfer erlitt unter anderem eine Jochbeinprellung, einen Nasenbeinbruch und Abschürfungen. Der Mann begab sich anschließend ins Krankenhaus. „Dort haben sie mich gleich behalten“, schildert der 18-Jährige. Er musste sogar operiert werden. Zweieinhalb Wochen verbrachte er im Krankenstand.
Der Busfahrer leitete damals eine Vollbremsung ein und öffnete die Türen. Die beiden Täter flüchteten. „Ich hatte keinen Bock, von der Polizei mitgenommen zu werden“, begründen beide Jugendlichen vor der vorsitzenden Richterin Sabrina Tagwercher. Heute würde ihnen das alles leid tun. Sie entschuldigen sich vor Gericht beim Opfer. Beide sagen dasselbe: „Wenn ich es rückgängig machen könnte, würde ich es tun.“
Bedingte Haftstrafe
Der heute mittlerweile 17-jährige Hauptäter, der bereits drei Vorstrafen aufweist, wird wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 1440 Euro verdonnert. Mit derselben Geldstrafe, allerdings zur Hälfte bedingt, kommt sein bisher unbescholtener Mittäter davon. Ihr Opfer bekommt insgesamt 1000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.
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