Ausgangssperre sorgte für familiäre Turbulenzen

Sechs Beamte waren nötig, um eines psychisch Kranken Herr zu werden.
Feldkirch „Es war nicht das erste Mal, dass ich die Polizei holen musste“, berichtet die 74-jährige Pensionistin. Schon als Kind sei ihr psychisch kranker Sohn öfters mal außer Kontrolle geraten, als Jugendlicher sei es dann ganz extrem gewesen. „Anpassungsstörung mit starker Störung des Sozialverhaltens“ nennen es die Fachleute. Die betagte Frau weiß nur, es ist nicht einfach mit ihrem „Jungen“. Der ist heute zwar mittlerweile 44 Jahre alt, doch es bleibt ihr Sohn. Dass er zunächst nicht zur Verhandlung erscheint, obwohl sie gestern extra noch mit ihm telefonierte und er ihr zugesichert hat, pünktlich zu kommen, ist ihr peinlich. Doch dann kommt der Angeklagte doch noch. „Er bekommt vieles einfach nicht auf die Reihe“, merkt die Frau betroffen an. Dann sitzt der Beschuldigte zappelig vor dem Richter und ist sichtlich bemüht, den Vorfall zu erklären. Es tut ihm auch aufrichtig leid.
Ansonsten einsichtig
Verteidiger Bernhard Graf betont, dass sein Klient ansonsten sehr einsichtig ist, dass er sich schon oft freiwillig „in die Valduna“ begeben habe, um sich behandeln zu lassen. Auch die Medikamente nimmt der psychisch Kranke regelmäßig. „Sie beruhigen mich“, sagt er. Damals im März war coronabedingte Ausganssperre. Trotzdem wollte der Mann einen Kollegen in Götzis besuchen, was ihm seine Mutter zunächst auszureden und schlussendlich zu verbieten versuchte. Ihr Sohn wurde zunehmend ungehalten und rastete schlussendlich aus. „Hör auf rumzuspinnen“, forderte sie ihn auf. Er konterte mit „Jetzt fang ich erst richtig an“. Das machte der Frau Angst und sie folgte dem Ratschlag einer Fachärztin, die ihr empfohlen hatte, im Notfall die Polizei zu rufen.
Ausgerastet
Die Beamten waren erst zu zweit und schlussendlich zu sechst. Der 44-Jährige sah überhaupt nicht ein, warum er mitgehen sollte. Die Voraussetzungen nach dem Unterbringungsgesetz lagen seiner Meinung nach nicht vor, egal wie der Amtsarzt dies beurteilte. Der Mann wusste nur, dass er nicht mit will. Schlussendlich musste er dann doch, zwei Beamte wurden leicht verletzt. Für den versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt und die Verletzung der Beamten gibt es 1440 Euro Strafe. Bezahlen muss der Verurteilte jedoch nur 360. Das Urteil ist rechtskräftig.
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