So lässt sich das Besuchsverbot im LKH Feldkirch umgehen

Gehfähige Patienten könnten nicht am Verlassen des Spitals gehindert werden.
Feldkirch Die Hinweistafeln bei der Einfahrt zur Parkgarage und vor dem Haupteingang des Landeskrankenhauses Feldkirch sind nicht zu übersehen. In großen Lettern wird auf das neuerlich erlassene Besuchsverbot hingewiesen. Doch die Sperrzone im Schwerpunktspital ist eine löchrige, denn vor allem der Zugang über das Parkhaus erweist sich als Schlupfloch. Zwei Treppen und eine Tür höher eröffnet sich gehfähigen Patienten in der weitläufigen Spange und dem dort eingerichteten Café Oase nämlich die Möglichkeit, beinahe uneingeschränkt Besuche von Verwandten und Freunden zu empfangen. Einen Sicherheitsdienst, der nach Zutrittsgründen fragt und Kontaktformulare kontrolliert, gibt es dort nicht. Der hat seinen Standort noch einmal zwei Treppen weiter oben.
Erreichbar und geöffnet
Auf VN-Nachfrage bestätigt die Krankenhausbetriebsgesellschaft (KHBG) den Sachverhalt und begründet ihn damit, dass das Café Oase dem Eingang des Spitals vorgelagert ist und außerdem im Zubau und damit vor dem Kontrollpunkt liegt, den Patienten und Besucher vor Eintritt ins Krankenhaus passieren müssen. Deshalb sei es auch für spitalsfremde Personen erreichbar und geöffnet. In der Stellungnahme wird außerdem darauf hingewiesen, dass sich die Lage des Cafés im LKH Feldkirch deutlich von jenen in den anderen Landeskrankenhäusern unterscheidet. Diese sind, weil innerhalb der Kontrollzonen gelegen, für Besucher nicht zugänglich.
Hoffen auf Verständnis
Gleichzeitig betonen die Spitalsverantwortlichen, dass den Patienten aus hygienischen Sicherheitsgründen dringend empfohlen werde, auf Besuch zu verzichten, um das Infektionsrisiko durch Coronaviren zu minimieren. „Wir können unsere Patientinnen und Patienten jedoch nicht daran hindern, das Landeskrankenhaus kurzfristig zu verlassen“, verlautet aus der KHBG. Man hoffe hier ganz besonders auf die Mitarbeit und das Verständnis in der Bevölkerung. Im Café Oase gelten zudem die allgemein gültigen Hygienemaßnahmen der Gastronomie.