Bezirksgericht: Frau mit 3,66 Promille im Blutrausch

VN / 04.12.2020 • 16:00 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Bezirksgericht: Frau mit 3,66 Promille im Blutrausch
Haltestelle Rickenbach in Wolfurt: Schauplatz eines exzessiven Gewaltausbruchs einer amtsbekannten Alkoholikerin. VN/GS

Wodkaflasche auf Kopf von Mann zertrümmert: sechs Monate „Zwangsentzug“ im Gefängnis.

Bregenz Was der 24-jährige Zeuge bei der Bushaltestelle Rickenbach in Wolfurt mit eigenen Augen sehen musste, schildert er – noch heute deutlich erschüttert – am Bezirksgericht Bregenz. „Als ich mich von zu Hause der Haltestelle näherte, hörte ich drei Mal das Klirren von Glas. Dann sah ich einen Mann auf dem Boden liegend. Daneben stand eine Frau mit einer Wodkaflasche in der Hand.“

Jedenfalls war hier dringende Hilfe vonnöten. Das leuchtete dem aufgeregten Passanten sofort ein. „Der Mann blutete am Kopf. Ich fragte ihn, ob ich die Polizei rufen sollte.“ Der am Boden liegende Herr habe „Ja“ gestöhnt, die Frau hingegen sofort „Nein!“ geschrien, erzählt der Zeuge gegenüber Richter Christian Röthlin weiter.

Autofahrerin machte kehrt

Dann war da noch eine Pkw-Lenkerin, die beim Vorbeifahren an der Haltestelle zur unmittelbaren Zeugin des dramatischen Geschehens geworden war. Auch sie ist vor Gericht geladen und erinnert sich: „Ich beobachtete, wie die Frau mit der Flasche mehrmals auf den Kopf des Mannes einschlug. Dann stürzte er zu Boden. Ich drehte nach der Pizzeria um, kurbelte das Fenster runter und fragte, ob ich die Polizei rufen sollte. Er sagte ja, sie nein.“

Vor Gericht erscheinen weder Opfer noch Täterin. Letztere ist als aggressive Alkoholikerin schon längst amts- und gerichtsbekannt. Schon einige Male musste der Verhandlungssaal nach ihrer Vernehmung gelüftet werden. Doch beim aktuellen Prozess glänzt sie durch Abwesenheit. Ein Auftrag an die Polizei zur Vorführung der Beschuldigten wäre reine Zeitverschwendung. Sie könnte überall und nirgendwo sein. Das bedauernswerte Klientel, in dem sich die Betreffende bewegt, vermag sich seiner traurigen Bekanntheit im Raum Bregenz nur wenig zu rühmen.

Richter Röthlin entscheidet sich deshalb zu einer Verurteilung in Abwesenheit der Angeklagten. Zehn Vorstrafen hat sich die Beschuldigte bereits eingeheimst. Ihre Alkoholexzesse hatten sie schon öfters zur wütenden Furie werden lassen. Blutige Köpfe waren nicht das erste Mal das wüste Fazit ihrer Gewaltausbrüche.

Massives Verletzungsmuster

Beim aktuellen Tatbestand wurden bei der Beschuldigten damals seitens der Polizei 3,66 Promille Alkohol gemessen, bei ihrem Opfer seitens des Arztes ein massives Verletzungsmuster am Kopf attestiert. Eine Haftstrafe auf Bewährung steht hier nicht mehr zur Diskussion. Die Abwesende wird wegen einer „Straftat im Zustand der vollen Berauschung“ zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von sechs Monaten verurteilt.

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