Gericht: Viereinhalb Jahre Haft für Heroindealer

Süchtiger Bauarbeiter schmuggelte zweieinhalb Kilo der Droge ins Land.
Feldkirch Der Verlauf seiner Drogenkarriere ist ungewöhnlich. Bis vor vier Jahren hatte der Bauarbeiter mit Rauschgift gar nichts am Hut. Dann startete er gleich mit der härtesten Droge, mit Heroin. Wegen Rückenschmerzen habe er erst ein Drogenersatzmittel genommen. Dann habe er allerdings bemerkt, dass Heroin besser wirke. Regelmäßige Beschaffungsfahrten nach Rorschach begannen.
Einkauf und Verkauf
Seit 2017 fuhr der Lochauer regelmäßig in die Schweiz, um dort Stoff zu kaufen. 200 Euro bezahlte er für ein Fünfgrammpäckchen. Weiterverkauft wurde der „Fünfer“ um 300 Euro. Manchmal habe er das Heroin auch verschenkt oder zum Einkaufspreis weitergegeben. Offenbar war es eine richtige Clique, die teils auch zusammenwohnte und regelmäßig konsumierte. Unterbrochen wurden diese Phasen des Konsums von den Versuchen, von der Sucht loszukommen. Immer wieder versuchte es der 43-Jährige mit einer substitutionsgestützten Suchtbehandlung. Dann war wieder ein halbes Jahr Ruhe, danach kam die Sucht allerdings wieder zurück.
Hoher Eigenkonsum
Von den insgesamt geschmuggelten 2575 Gramm Heroin gab der Mann 1755 Gramm weiter. Den Rest brauchte er selbst. „Ich musste verkaufen, sonst hätte ich meine eigene Sucht nicht finanzieren können“, gibt er an. Im September dieses Jahres wurde der Drogenabhängige bereits überwacht, sein Handy verfolgt und er schlussendlich festgenommen. Heroin wurde im Auto beim Fahrer am Körper sichergestellt, er machte reinen Tisch und schlüsselte die immensen Mengen auf. Das war bei der gestrigen Verurteilung der bedeutendste Milderungsgrund, weshalb der Mann bei einem Strafrahmen von 15 Jahren „nur“ viereinhalb Jahre bekam. „Mein Mandant ist schwer süchtig und benötigt dringend eine Therapie“, appellierte Verteidiger Stefan Huchler für ein mildes Urteil.
Jahrelang unbemerkt
Der 43-Jährige wählte kein großartiges Versteck und auch keine besonders raffinierte Transportweise. Mit dem eigenen Pkw oder dem Wagen seines Bruders fuhr er regelmäßig über den Grenzübergang Wiesenrhein bei Lustenau, niemand interessierte sich für den „Pendler“. An Vorstrafen hat der Mann kein Drogendelikt, drei Eintragungen wegen Diebstahls stehen in seiner Strafkarte. Richter Georg Furtschegger verhängt mit den Schöffen eine Strafe von vier Jahren und sechs Monaten. Als Verfallsbetrag werden 102.400 Euro ausgesprochen. Doch darüber wird sich der Häftling kaum Sorgen machen, dass man die Summe nie exekutieren wird können, liegt auf der Hand. Das Urteil ist rechtskräftig.