Test bei Ärzten wird zur Geldfrage

VN / 22.03.2021 • 05:30 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Test bei Ärzten wird zur Geldfrage
Niedergelassene Ärzte würden gerne Personen ohne Covid-19-Symptome testen.  VN/PAULITSCH

Land wartet auf Erlass zur Verrechnung mit dem Bund.

bregenz Mit den Lockerungen sind auch die Testerfordernisse gestiegen. Das Land trug dem mit einer massiven Aufstockung der Testkapazitäten entsprechend Rechnung. Mittlerweile können in 131 Teststationen pro Woche rund 145.000 Tests durchgeführt werden. Der Zustrom zu den Antigentests ist, wie berichtet, enorm. Daneben bemühen sich die niedergelassenen Ärzte schon länger darum, Personen ohne Covid-19-Symptome in den Ordinationen testen zu können. Bislang ist eine Testung nur bei symptomatischen Patienten möglich. Um diese Schiene aktivieren zu können, fehlt allerdings noch die Verrechnungsmöglichkeit mit dem Bund. „Die fordern wir jede Woche ein“, sagte Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher auf VN-Nachfrage.

Inzwischen ist Vorarlberg mit diesem Ansinnen nicht mehr allein. Auch ein Großteil der anderen Bundesländer ist auf diesen Zug aufgesprungen. Was die Testkapazitäten insgesamt betrifft, sieht Rüscher das Land zwar nicht mehr so stark unter Druck, aber: „Wir würden die zusätzliche Testmöglichkeit in den niedergelassenen Praxen trotzdem gerne anbieten.“

Offene Fragen

Die Abrechnung der Testkosten mit dem Bund ist im 4. Kostentragungserlass geregelt. Der lässt sich jedoch nicht auf die Abrechnung der Testkosten für asymptomatische Personen in Arztpraxen anwenden. Es spießt sich am Geld, denn auch die Ärzte wollen den Tarif, den Apotheken bekommen, und der liegt bei 25 Euro pro Test. Martina Rüscher kann das nachvollziehen. Derzeit wäre es so, dass niedergelassene Ärzte für die ersten 10 Tests bei Personen ohne Covid-19-Symptome 10 und ab der elften Person einen Stundenlohn von 100 Euro erhalten würden. Was dann noch auf den Rest von 25 Euro bleibt, müsste das Land drauflegen. Ebenfalls nicht geklärt ist die Frage der Übernahme von Materialkosten.

Eine für Rüscher ganz und gar unsichere Sache. „Wenn wir 25 Euro zahlen und nur 14 Euro zurückerhalten, kann sich das für das Land zu Millionen summieren“, macht sie eine fiktive Rechnung auf, auf die sie sich nicht einlassen will. Jetzt warten die Bundesländer auf den 5. Kostentragungserlass und damit auf eine schriftliche Zusage der Kostenübernahme durch den Bund. „Testen ist Bundessache“, argumentiert Martina Rüscher. „Bevor wir diesen Erlass nicht haben, können wir nicht gesichert abrechnen“, fügt sie an und ergänzt: „Wir erwarten jedoch eine baldige Freigabe.“ Rund 150 Ordinationen haben sich schon bereit erklärt, solche Testungen durchzuführen. Die Nachfrage bei Patienten sei groß.