So will Brand gegen kalte Betten vorgehen

VN / 21.01.2022 • 21:00 Uhr / 5 Minuten Lesezeit
So will Brand gegen kalte Betten vorgehen
Hier, am Ortseingang von Brand, soll das geplante Kontour-Hotel entstehen. VN/JS
 

Die Gemeinde hat Kontrollinstrumente und Strafen erlassen. Eine Bausperre behält sie vorerst in der Schublade.

Brand Die Gemeinde Brand hat einen neuen Raumplanungsvertrag (RPV) verabschiedet, um mehr Einfluss auf Investorenmodelle zu haben und kalte Betten zu vermeiden. Mit dem neuen Vertrag sind die Bestimmungen, wie ein Wohnraum genutzt werden kann und soll, präzisiert worden. So muss die Wohnung künftig widmungskonform genutzt werden und der Vertrag ist auch bei Verkauf der Wohnung weiterhin bindend. Auch wurden die Kontrollinstrumente der Gemeinde definiert und besprochen, was bei einem Verstoß passiert.

Vertrag gilt bei Neuwidmungen

Präzisiert wurde, dass Wohnräume ausschließlich selbst oder durch Dritte als Hauptwohnsitz genutzt werden dürfen. Als Nebenwohnsitz dürfen diese Wohnungen nur genutzt werden, wenn jemand im Gemeindegebiet Brand oder Bürserberg arbeitet. Davon betroffen sind zum Beispiel Saisonarbeiter. Auch eine Form der Privatzimmervermietung oder eine gewerbliche Vermietung an ständig wechselnde Gäste ist erlaubt. Nicht erlaubt dagegen ist, die Wohnräumlichkeiten ohne triftigen Grund länger als sechs Monate leer stehen zu lassen.
Der Vertrag gilt ab sofort für alle Neuwidmungen und nicht für bereits gewidmete Flächen. Wer die Verstöße künftig kontrollieren soll, soll im Rahmen der Novellierung des Raumplanungsgesetzes definiert werden. Hierzu soll eine Arbeitsgruppe aus Land, BHs und Gemeinden eingerichtet werden, um das Verfahren bei Verstößen genauer festzulegen. „Bis dahin haben wir im RPV – unabhängig von dieser ausstehenden gesetzlichen Grundlage – Kontrollinstrumente festgelegt“, so Bürgermeister Klaus Bitschi.

Vermieter werden kontrolliert

Auf schriftliches Verlangen muss man der Gemeinde Brand binnen zwei Wochen die konkrete Nutzung der angefragten Wohnräumlichkeiten in den letzten zwölf Monaten lückenlos belegen können oder tagesaktuell sämtliche Personen bekanntgeben, die die Räumlichkeiten nutzen. Außerdem müssen Vermieter der Gemeinde Brand oder der zuständigen Kontrollperson nach Vorankündigung den Zutritt zu ihren Wohnungen gestatten, damit die Gemeinde Brand überprüfen kann, ob nicht eine unzulässige Ferienwohnungsnutzung vorliegt. Bei einem Verstoß droht eine Vertragsstrafe, die pro Quadratmeteranzahl festgelegt wurde, oder im schlimmsten Fall eine Kaufoption durch die Gemeinde, wenn die Verstöße mehrfach und andauernd vorkommen und keine Abhilfe geschaffen wird.


Beim Hotelprojekt Kontour hat indes der Landesgestaltungsbeirat seine Empfehlungen und Wünsche im Hinblick auf den Baukörper in Absprache mit der Gemeinde dem Projektanten mitgeteilt. Nun geht es um die konkrete Ausarbeitung des Projektes. Der neue Raumplanungsvertrag greift in diesem Fall nicht, weil das Grundstück bereits als Baufläche gewidmet ist. Der neue Raumplanungsvertrag gilt ab sofort nur für Neuwidmungen und kann nicht auf Bestandswidmungen angewendet werden.

Investorenprojekt ist abgesichert

Jetzt ist der Projektant bzw. das umsetzende Architekturbüro am Zug. „Ich gehe davon aus, dass über den Winter die finalen Bauplanungen fertiggestellt und eingereicht werden“, sagt Bitschi. „Wir sind mit den Projektanten und den Betreibern laufend in Kontakt, um dieses klassische Investorenmodell bestmöglich abzusichern, sodass dieses Projekt auch im ursprünglichen und korrekten Sinn eines Investorenmodells betrieben wird.“ Konkret ist eine Vermietung an ständig wechselnde Gäste gemeint, damit warme Betten entstehen und die Wertschöpfung in der Gemeinde bleibt. „Ob es noch Hürden gibt, wird sich erst im Bauverfahren herausstellen“, sagt Bitschi.
In Bezug auf das Appartementhotel Alpine Sky mit 13 Wohneinheiten steht dem Bau prinzipiell nichts mehr im Wege. Mit dem neuen RPV als Sicherungsmittel und der Flächenwidmung „FS gewerblicher Hotelbetrieb“, die auf die Einheitlichkeit des Betriebs abzielt, ist die Gemeinde weitestgehend abgesichert.

Bausperre in der Schublade

Ein Baustopp wurde noch nicht verhangen, dennoch behält sich die Gemeinde Brand diese Option in der Hinterhand. Die Gemeindevertreter in Brand sind sich bezüglich „problematischen Projekten“, so Bitschi, einig, dass diese eine nachhaltige, touristische Entwicklung nicht fördern. Bitschi weiter: „Wir erklären uns solidarisch mit den anderen touristischen Gemeinden. Ein Baustopp wurde intern diskutiert und liegt auf Basis der bestehenden Verordnungen praktisch in der Schublade. Sollten gewerbliche Projekte eingereicht werden, die weder zu unserer Positionierung noch ein nachhaltiges Betreibermodell vorweisen, können wir diese Karte jederzeit ziehen.“