Haller zu Josef F. und Amstetten: “Für mich war das die Normalität des Bösen”

Für Gerichtspsychiater Reinhard Haller kommt die Hafterleichterung nicht überraschend.
Feldkirch Der lnzestfall von Amstetten sorgte wochenlang für Schlagzeilen. Der inzwischen 87-jährige Josef F. hatte 24 Jahre lang seine Tochter gefangengehalten und mit ihr sieben Kinder gezeugt. Dafür wurde er 2009 zu einer lebenslangen Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Nun macht Josef F., der seinen Namen geändert hat, wieder von sich reden. Nach einer Entscheidung des Landesgerichts Krems soll er bedingt aus dem Maßnahmen- in den sogenannten Normalvollzug entlassen werden. Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft erhob Beschwerde, der Akt wurde dem
Oberlandesgericht (OLG) Wien vorgelegt.
Übers Ziel hinausgeschossen
Für Gerichtsgutachter Reinhard Haller kommt die Entscheidung nicht überraschend. Aus seiner Sicht waren die Einweisung und das ihr zugrunde liegende Gutachten nicht korrekt, weil der Täter niemals höhergradig abnorm war. “Für mich war das die Normalität des Bösen”, sagt er. Die Annahme, dass Josef F. im Alter noch gefährlicher werden könnte, eine weitere Voraussetzung für die Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher, hält Haller ebenfalls für unrealistisch. Nun sei das Urteil von damals wohl korrigiert worden, interpretiert er den Schritt des Landesgerichts Krems. Aus seiner Sicht schoss das Gutachten zu jener Zeit kräftig übers Ziel hinaus. “Josef F. ist ein normaler Krimineller”, hält der Experte fest. Haller selbst fungierte in diesem Fall nicht als Gerichtsgutachter, lernte Josef F. aber trotzdem kennen. “Ich habe ihn nachher auf seinen Wunsch hin einmal untersucht”, erzählt Reinhard Haller.

Das Verbrechen bezeichnet er als außerordentlich, aber: “Man kann nicht gleichzeitig sagen, dann muss der Täter verrückt sein.” Genau das sei nicht richtig. “Oft erfinden ganz normale Gehirne ganz furchtbare Verbrechen”, verweist Haller auf die Ukraine oder 9/11. “Das waren furchtbare Verbrechen, aber ganz normale Täter. Das war meiner Meinung nach auch bei Josef F. der Fall.” Nun habe man ihn zu einem normalen Kriminellen erklärt, eben zu einem bösen Menschen. Nicht einzuschätzen wagt der Psychiater, was der Entscheid des Gerichts mit den betroffenen Familienangehörigen macht.
Ein Täter muss nicht verrückt sein. Oft erfinden normale Gehirne furchtbare Verbrechen.
Reinhard Haller, Psychiater
Neue Existenz aufgebaut
“Ich weiß nicht, was für die Familie leichter zu ertragen ist, ob man sagt, er war krank und hat das deshalb gemacht, oder er war einfach nur böse.” Ihm würden Angehörige häufig offenbaren, es sei leichter, wenn eine Tat mit einer Krankheit erklärt werden könne. Gleichzeitig habe sich die betroffene Familie sehr gut von Josef F. distanziert. “Sie hat sich damit selbst gerettet. Wichtig war auch, dass ihre Anonymität und die neue Existenz von der Öffentlichkeit respektiert wurden”, sagt Reinhard Haller. Vergessen könne man ein solches Geschehen aber nie.
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