Gefährliche Blinkfaulheit im Kreisverkehr

Welche spezielle Ursache in Vorarlberg jährlich zu rund 30 Unfällen mit Personenschaden führt.
Schwarzach Jährlich ereignen sich in Österreichs Kreisverkehrsanlagen etwa 600 Unfälle mit Personenschaden, durchschnittlich 30 davon in Vorarlberg. Damit sind Kreisverkehre zwar wesentlich sicherer als andere Kreuzungsformen, und doch hat sich die Zahl der Kreisverkehrsunfälle seit 2013 nahezu verdoppelt.
Um den Ursachen dafür auf den Grund zu gehen, hat das KfV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) rund 3300 Fahrzeuge beobachtet. Das Ergebnis: Mehr als ein Drittel der Lenkenden verzichtet beim Verlassen des Kreisels auf das Blinken.
„Dennoch ist das Unfallrisiko an Kreisverkehren deutlich geringer, was vor allem an der geringeren Anzahl an Überschneidungspunkten der Verkehrsteilnehmenden liegt, aber auch am verringerten Geschwindigkeitsniveau“, erklärt Martin Pfanner, Leiter des Kuratoriums für Verkehrssicherheit in Bregenz.
Höherer Frauenanteil
Bei der Untersuchung zeigte sich, dass etwa 39 Prozent der Lenkenden beim Verlassen des Kreisverkehrs nicht blinken, weitere vier Prozent blinken zu spät. Frauen sind der Beobachtung zufolge etwas blinkfauler als Männer: Rund 46 Prozent der Frauen und 42 Prozent der Männer betätigen den Blinker nicht bzw. zu spät. Fehlendes bzw. zu spätes Blinken beeinflusst den Verkehr in zweierlei Hinsicht: Da einfahrende Verkehrsteilnehmer erst sehr spät erkennen, ob ein konkretes Fahrzeug den Kreisverkehr verlässt oder nicht, können Lücken zwischen Fahrzeugen nicht optimal genutzt werden. Einerseits sorgen Spät- bzw. Nichtblinker somit für eine geringere Leistungsfähigkeit des Kreisverkehrs. Vor allem erhöht sich dadurch das Konfliktpotenzial: Im Rahmen der KFV-Beobachtung wurden bei knapp drei Prozent der Beobachtungen Konfliktsituationen registriert.
Tipps für das richtige Verhalten im Kreisverkehr:
- Beim Einfahren in den Kreisverkehr wird nicht geblinkt, beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr ist das Blinken dafür umso wichtiger.
- In Österreich wird der Kreisverkehr gemäß § 2 StVO wie eine normale Kreuzung behandelt. Allerdings wird bei fast jedem Kreisverkehr der an sich bestehende Rechtsvorrang durch eine entsprechende Beschilderung – Verkehrszeichen „Vorrang geben“ – aufgehoben. Wer in den Kreisverkehr einfährt, muss also warten.
- Eine Empfehlung für das Verhalten im Kreisverkehr ist die Rechtsfahrordnung. Wenn es sich um einen Kreisverkehr mit mehreren Spuren handelt, müssen jene Verkehrsteilnehmenden, die innen fahren, rechtzeitig blinken.

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