Gericht: Polizei blockierte das „Fastenbrechen“

VN / 03.08.2022 • 17:00 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Der Angeklagte wurde unter anderem wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt verurteilt. <span class="copyright">VN/gs</span>
Der Angeklagte wurde unter anderem wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt verurteilt. VN/gs

Warum ein Moslem (22) bei einer Verkehrskontrolle die Kontrolle über sich selbst verlor.

Feldkirch Die Uhr tickte bis zur Erlösung. In nur zehn Minuten war Ende des Ramadans, das „Fastenbrechen“ stand unmittelbar bevor. Ein 22-jähriger türkischer Staatsbürger, abgezehrt vom Heißhunger und mit dürstender Kehle, fieberte dem Augenblick entgegen. Er war mit dem Pkw unterwegs, im Kofferraum harrte schon eine Suppe ihrem Verzehr.

Doch dann, plötzlich und unerwartet, schwang vor seinen Augen die Haltekelle eines Polizisten. Verkehrskontrolle.

Der Festnahme widersetzt

Kein passender Augenblick für den gläubigen Moslem, der mit seinen Kräften am Ende war. Und auch mit den Nerven. Er fuhr auf den Beamten los. Sein Pkw touchierte den Polizisten an den Schienbeinen, verletzte ihn glücklicherweise jedoch nicht. Seiner anschließenden Festnahme widersetzte sich der Türke. Er schlug die Hand des Beamten, die ihn an der Brust festhielt, von sich.

Dies alles brachte dem 22-Jährigen Anklagen der Staatsanwaltschaft wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und tätlichen Angriffs auf einen Beamten ein. Bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch zeigt sich der ansonsten Unbescholtene gegenüber Richter Richard Gschwendter nur teilweise geständig, nur teilweise deswegen, weil er sich damals in einer Art Ausnahmesituation befunden habe.

„Mein Kopf sagte mir . . .“

„Es war nicht meine Absicht, den Polizisten niederzufahren“, beteuert er, aber: „der Mangel an Nährstoffen schwächte mich und mein Kopf sagte mir damals, dass ich die Sache so schnell wie möglich hinter mich bringen muss. Aber ja, ich habe einen Fehler gemacht“, räumt der Beschuldigte reumütig ein. Immerhin habe er auf dem Revier zu essen und trinken bekommen.

Beim Beamten habe er sich auch entschuldigt. Was der betroffene Polizist als Zeuge vor Gericht auch bestätigt, doch: „Ich nehme die Entschuldigung nicht als ernst gemeint an, denn einen Monat später hat sich der Angeklagte bei einer Amtshandlung wegen Suchtgift äußerst unfreundlich mir gegenüber verhalten“, begründet der Beamte.

Richter Gschwenter spricht den 22-Jährigen im Sinne der Anklage schuldig. Er wird zu einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 960 Euro (240 Tagessätze à vier Euro) verurteilt. Der 22-Jährige nimmt das Urteil an.