Tötungsdelikt Janine G.: Tatverdächtiger nicht geständig

Im Rahmen des kriminalpolizeilichen Ermittlungsverfahrens hat sich der Beschuldigte erstmals geäußert.
Feldkirch Seit dem Tötungsdelikt an der 30-jährigen Janine G. in Lustenau Anfang März dieses Jahres sitzt ein 25-jähriger Verdächtiger in der Justizanstalt Feldkirch in Untersuchungshaft. Ein anfänglich als Beitragstäter gehandelter 19-jähriger Lustenauer hatte den Beschuldigten damals belastet und seine Mitwirkung in Abrede gestellt. Tatsächlich wurde der Zweitbeschuldigte auf Beschluss des Oberlandesgerichts Innsbruck im Mai aus der Untersuchungshaft entlassen.
Schriftliche Angaben
Der Tatverdächtige selbst hat seit seiner Verhaftung von seinem Recht Gebrauch gemacht, jegliche Aussage zu verweigern. Bis vor wenigen Tagen, wie die stellvertretende Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Feldkirch, Karin Dragosits, den VN am Mittwoch bestätigte: „Im Zuge des Ermittlungsverfahrens hat der Beschuldigte gegenüber dem Landeskriminalamt nun erstmals Angaben gemacht. Sie liegen der Staatsanwaltschaft schriftlich vor. Darin ist er nicht geständig. Über den weiteren Inhalt kann ich nichts sagen.“
Anklage frühestens im Oktober
Ob die Anklage überhaupt auf Mord lautet, ist ohnehin ungewiss. Laut Rechtsanwalt German Bertsch, dem Verteidiger des Hauptverdächtigen, ist frühestens im Oktober mit einer Anklage zu rechnen.
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