Klimaschutzgesetz auf der Wartebank

Politik / 17.08.2022 • 05:50 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Auch am Bodensee ist die Trockenheit sichtbar: Der Wasserstand erreicht einen historischen Tiefstand. <span class="copyright">VN/Paulitsch</span>
Auch am Bodensee ist die Trockenheit sichtbar: Der Wasserstand erreicht einen historischen Tiefstand. VN/Paulitsch

Mit dem unfertigen Klimaschutzgesetz fehlt zwar ein wichtiger Baustein. Andere Maßnahmen wurden zuletzt durchgeboxt.

Die Halbzeit der regulären Legislaturperiode ist vorüber und trotz grüner Regierungsbeteiligung kommt es nicht: das im Regierungsprogramm angekündigte Klimaschutzgesetz. Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) sprach im ORF-Sommergespräch davon, dass es “Widerstände” gebe, ohne ins Detail zu gehen. Klar ist: Er meint damit den Regierungspartner ÖVP. Auch das Energieeffizienzgesetz, bei dem es ums Stromsparen geht, ist noch nicht ausverhandelt. „Das Klimaschutzgesetz befindet sich aktuell in regierungsinterner Abstimmung. Unser Ziel ist natürlich eine möglichst rasche Begutachtung”, heißt es auf VN-Nachfrage aus dem Klimaministerium von Leonore Gewessler (Grüne).

Der letzte Entwurf des Klimaschutzgesetzes, der an die Öffentlichkeit gelangte, ist mit 9. April 2021 datiert. Dort war etwa zu lesen, dass bis 2030 der Netto-Ausstoß in Relation zum Vorjahr halbiert werden muss. Bis 2040 soll Österreich “klimaneutral” werden. Zentraler Punkt, um dort hinzugelangen, ist ein „verpflichtender Klimacheck“: Der Klimaschutz soll bei allen Gesetzen und Verordnungen ein zentrales Entscheidungskriterium einnehmen.

“Wir brauchen Verbindlichkeiten”

“Die Klimaziele sind bis 2030 zu erreichen. Es bleibt eigentlich nicht mehr viel Zeit, daher ist die Verzögerung ein Problem”, sagt Johannes Wahlmüller, Klimaexperte bei Global 2000. Im geleakten Entwurf ist die Rede von “klaren Treibhausgasreduktionspfaden, Zuständigkeiten, Zeitplänen und entsprechenden Ressourcen”. Wird also das CO2-Budget in einzelnen Sektoren überschritten, müssen Bund und Länder zahlen. Das könnte eine bessere Zusammenarbeit im Klimaschutz garantieren. Aus dem Klimaministerium heißt es dazu, dass die gemeinsame Verantwortung zwischen Bund und Ländern für die Einhaltung “ganz zentral” ist: “Wir brauchen Verbindlichkeit – damit wir unsere Ziele auch einhalten. Und klare Lösungen dafür, was passiert wenn wir die Ziele verfehlen.“

Wahlmüller beurteilt diesen Punkt positiv, ergänzt aber: “Es sollte weitergehen. Das würde zwar die Bereitschaft erhöhen und ist daher sinnvoll. Doch Bund und Länder sollten gemeinsam oder separat Klimaschutzpläne mit konkreten Maßnahmen ausarbeiten, die einklagbar sind.” Diese Möglichkeit fehlt bislang. Das ist für Wahlmüller der Knackpunkt, warum ein wirksames Klimaschutzgesetz fundamental wäre. Wichtige Anker in einem kommenden Klimaschutzgesetz wären für ihn die Festsetzung des CO2-Budgets und klare Zuständigkeiten. So könnte bei Nichterfüllung sofort geklagt werden. Außerdem solle ein Sofortmechanismus an eine CO2-Steuer geknüpft sein, oder andere Bereiche berühren, in denen Ziele verfehlt werden. Wahlmüller nennt den Verkehrssektor, der ein Viertel des CO2-Ausstoßes verursacht. Als Sofortmaßnahmen könnten die zuletzt heiß diskutierten Tempolimits auf Autobahnen oder Straßenbauten wie die S18 zählen. 

Nicht untätig im Klimaschutz

Das Klimaschutzgesetz sei ein Baustein, betont das Klimaschutzministerium. Zwar ein wichtiger, doch wäre auch in den vergangenen zweieinhalb Jahren etwas weitergegangen: Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz ist in Begutachtung, es kam zu einer Vervielfachung bei den Photovoltaikanlagen und Neuzulassungen von E-Autos. Zudem sei noch immer geplant, dass die CO2-Bepreisung im Oktober startet. Der Ausbau von Windparks wird beschleunigt.