Gestaltungsrichtlinien in Schnifis überarbeitet

Gemeindevertretung hat den Entwurf eines neuen Gesamtbebauungsplans einstimmig beschlossen.
Schnifis Für eine qualitätsvolle Entwicklung des Ortsbildes von Schnifis werden bereits seit über zehn Jahren Leitlinien zur baulichen Entwicklung angewendet. Gemeinsam mit Experten hat der Ausschuss für Raumplanung und Ortsentwicklung der Dreiklanggemeinde im vergangenen Jahr diese Baurichtlinien überarbeitet und in weiterer Folge Inhalte für neue Gestaltungsleitlinien in Form eines Gesamtbebauungsplanes erarbeitet.
Baukulturelle Entwicklung steuern
„Die neuen Leitlinien sollen dabei eine qualitätsvolle baukulturelle Entwicklung der Gemeinde steuern, die rechtliche Sicherheit für alle Beteiligten erhöhen sowie transparente, nachvollziehbare und verhältnismäßige Grundlagen für die Weiterentwicklung der bestehenden Bausubstanz und das Einfügen neuer Objekte schaffen“, erklärt Stefan Duelli vom Ausschuss für Raumplanung und Ortsentwicklung. Dabei sind unter anderem die Mindest- und Höchstgeschosszahl, die Gestaltung des Daches und der Fassade, sowie Rahmenbedingungen zur Gestaltung von Einfriedungen, Stützmauern und Geländeveränderungen geregelt. Ebenfalls soll die Gemeinde zur Unterstützung in der Beurteilung der baulichen Entwicklung bei Bedarf weiterhin einen Gestaltungsbeirat einsetzen.
Einheitliche Rahmenbedingungen
In der letzten Gemeindevertretersitzung vor der Sommerpause wurde nunmehr der Entwurf des Gesamtbebauungsplan beschlossen und lag über den Sommer im Rahmen des Auflageverfahrens zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Eingelangte Änderungsvorschläge werden nun der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht, wobei beabsichtigt ist, die Verordnung des Gesamtbebauungsplanes (Gestaltungsleitlinien) in der nächsten Gemeindevertretersitzung im Herbst zu beschließen.
Die Gemeindeverantwortlichen sind somit zuversichtlich, dass die neuen Gestaltungsleitlinien ein taugliches und praxisnahes Instrument dafür sind, dass das schöne Ortsbild einerseits erhalten wird und gleichzeitig schlüssige und einheitliche Rahmenbedingungen für das weitere Bauen in Schnifis gelten. MIMA