Gericht: Kinderpornografie auf geliehenem Laptop

Was einen 20-Jährigen zum Herunterladen von verbotenem Material trieb.
Feldkirch Ein 20-jähriger Bludenzer musste sich am Landesgericht Feldkirch wegen pornografischer Darstellung mit Minderjährigen verantworten. Der damals Arbeitslose hatte im vergangenen Jahr rund 1000 Videos und 500 Bilddateien mit Kinderpornos auf sein Handy und auf den Laptop seines Kollegen geladen.
Die Dateien stammten entweder aus dem Darknet oder von anderen Usern. Eine Hausdurchsuchung lieferte das entsprechende Beweismaterial. Der junge Mann macht einen ordentlichen Eindruck, redet nicht lange drum herum und ist bemüht zu erklären, warum er das getan hat. Er sei arbeitslos gewesen, in ein psychisches Loch gestürzt und habe sogar Suizidgedanken gehabt, erzählt er Richter Dietmar Nußbaumer. Er sei in eine Community hineingerutscht und habe es nicht geschafft, dort wieder auszusteigen. Jetzt habe er einen Job, mache viel Sport und habe mit dem Thema nichts mehr zu schaffen. Außerdem, so ergänzt er, habe er nicht gewusst, dass dieses Verhalten „so krass“ bestraft wird.
Klartext gesprochen
Der Richter hakt nach, ob sich der Angeklagte vorstellen könne, warum der Gesetzgeber hier so streng ist. Der 20-Jährige grübelt und meint, dass Kinder vermutlich „tabu“ seien. „Weil diese Bilder immer unter ausbeuterischen Umständen entstehen. Oder glauben Sie, dass irgendein Kind so etwas freiwillig macht, weil es Spaß daran hat?“
„Nein“, gibt der Beschuldigte kleinlaut zu. Das Handy ist, weil Mittel für eine Straftat, weg. Der Laptop war eigentlich von einem Kollegen ausgeliehen und steht somit nicht im Eigentum des Beschuldigten. Der Kumpel sitzt ebenfalls im Gerichtssaal und hätte sein Gerät eigentlich gerne wieder zurück. Er hatte mit den pornografischen Dateien gar nichts zu tun und wusste nicht einmal davon.
Gerät ist weg
Der Richter erklärt, dass der Eigentümer den Laptop zurückhaben kann. Allerdings erst nachdem ein Datenforensiker die Bilder endgültig gelöscht hat. „Was kostet so eine Datenbereinigung?“, will der Mann wissen. „Das kann schon mehr als 1000 Euro kosten, je nach Zeitaufwand“, erklärt ihm der Richter. In dem Fall stimmt der Eigentümer der Einziehung und Vernichtung seines Gerätes zu. Sein bislang unbescholtener Freund wird zu 1080 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt. Mildernd war vor allem das Geständnis. Der Angeklagte ist einverstanden und froh, dass er nicht ins Gefängnis muss. Das Urteil ist rechtskräftig.