Spitalschef zu Abtreibung: “Es wird ein medizinisches Angebot geben”

Gespräche stimmen Spitalschef zuversichtlich.
Schwarzach Alles dreht sich um Benedikt-Johannes Hostenkamp. Er ist der einzige Arzt in Vorarlberg, der Schwangerschaftsabbrüche im Rahmen der Fristenlösung anbietet. Jetzt steht er kurz vor der Pension. Wer ihm nachfolgt, ist bislang unklar. Lange hat sich auch niemand darum gekümmert, nun laufen aber entsprechende Gespräche. Hostenkamp hatte sich am Montag mit Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP) und dem Geschäftsführer der Krankenhausbetriebsgesellschaft (KHBG), Gerald Fleisch, getroffen und den VN von einem freundlichen Gespräch berichtet. Auch Fleisch erzählt von einer guten Atmosphäre. “Es war interessant, noch einmal mehr Einblick zu erhalten”, sagt er den VN. “Es ist gut, dass alle Beteiligten in laufender Abstimmung sind.” Der Wille für eine Lösung sei da.
Lösung bis Jahresende
Fest steht, dass eine Nachfolgelösung für Hostenkamp bis Ende des Jahres in trockene Tücher gebracht werden soll, wie den VN im Büro der Gesundheitslandesrätin mehrfach erklärt worden ist. Der KHBG-Geschäftsführer bestätigt das: Wenn möglich, sollen Schwangerschaftsabbrüche im Rahmen der Fristenregelung weiterhin außerhalb des Krankenhauses durchgeführt werden: “Wichtig ist aber, dass in Not geratenen Frauen ein medizinisches Angebot zur Verfügung steht.” Man müsse alle Varianten durchdenken. Die KHBG sei ergebnisoffen: “Es ist aber noch zu früh, um Konkretes zu sagen”, erklärt Fleisch.
Tendenz zur Privatklinik?
Hostenkamp hatte das Gefühl, “dass die Einsicht da war, dass ein Angebot im Spital zu deutlich größeren Herausforderungen führt, als ein Angebot in einer angegliederten Klinik oder in einer Privatklinik”. Welcher Weg am Ende gewählt werde, hänge sicherlich auch vom Gespräch mit der Fachgruppe der Gynäkologen ab. Dieses findet im September statt. Fleisch wird dem Treffen beiwohnen und blickt ihm zuversichtlich entgegen. “Ich finde es ein gutes Signal, dass sich die Fachgruppe diesem Thema stellt.”
Grundsätzlich steht in Österreich auf eine Abtreibung eine Freiheits- oder Geldstrafe, außer der Schwangerschaftsabbruch erfolgt innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Schwangerschaft.