Gericht: Raub auf dem Weihnachtsmarkt

Ob der angeklagte Afrikaner der Räuber war, ist mehr als fraglich.
Feldkirch Es war im November. Ein gemütlicher Abend, ein 41-jähriger selbstständiger Berater ging in Bregenz mit Bekannten in einem Innenstadtrestaurant essen. Er trank zwei Bier und gönnte sich einen Kaiserschmarren. Danach ging er vor das Lokal und überlegte, ob er seine Heimreise nicht besser mit einem Taxi antreten soll.
Als er an seinem Handy scrollte, tanzte plötzlich ein großgewachsener, offensichtlich alkoholisierter Mann mit Rastalocken grölend auf den Gast im Freien zu. Der Berater war irritiert, widmete sich aber wieder seinem Handy. Dann spürte er von hinten einen Zug an seiner Kapuzenjacke und anschließend einen Schlag in den Bauch. Der Kaiserschmarren kam hoch, der Mann musste sich übergeben. Zugleich spürte er, wie ihm sein Portemonnaie mit etwa zwanzig bis dreißig Euro Bargeld aus der Hosentasche gezogen wurde.
Alles weg
Das Bargeld war dem Berater nicht so wichtig, über seine Schweizer Kreditkarte blockierte er sofort sämtliche Konten und Karten. Umso erfreulicher, als ein älterer Herr sich später meldete und ihm die Geldtasche ohne Geld, aber mitsamt allen Karten und Führerschein zurückgab. Er hatte die Brieftasche unter einem Marktstand liegend gefunden. Anhand der Visitenkarte rief er den Ausgeraubten auf dessen Handy an.
Wegen des Verdachts, den 41-Jährigen ausgeraubt zu haben, steht ein 46-jähriger Afrikaner vor Gericht. Er hat sieben Vorstrafen, doch hier scheint die Beweislage dünn zu sein. „Es geht um viel, nämlich um den Aufenthaltstitel meines Mandanten. Er benötigt medizinische Hilfe, unvorstellbar, wenn er hier zu Unrecht schuldig gesprochen würde“, so der Verteidiger bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch.
Prozess vertagt
Das Opfer selbst ist sich jedenfalls heute ziemlich sicher: „Der Angeklagte kann eigentlich nicht der Räuber sein, der war nämlich viel größer und hatte Rastalocken.“ Das Opfer ist sichtlich bemüht, niemanden fälschlich zu beschuldigen. Weil die Staatsanwaltschaft auf einem weiteren, nicht erschienen Zeugen beharrt, muss das Verfahren nach einigen Stunden vertagt werden. Am 24. November geht die Verhandlung weiter.