Gericht: Tod wegen fünf Sekunden Unachtsamkeit

E-Scooter-Lenker bei Unfall mit Lkw getötet, 960 Euro Geldstrafe für Fahrer.
Feldkirch Ein 39-jähriger Lkw-Fahrer war im Juni vergangenen Jahres gegen halb acht Uhr morgens beim „Merkur“-Kreisverkehr Richtung Rankweil unterwegs gewesen. Als er aus dem Kreisel ausfuhr, überquerte ein Fußgänger die Fahrbahn von links nach rechts. Der Lenker ließ den Fußgänger passieren und fuhr dann weiter. Die nächsten sechs Sekunden wurden allerdings einem 50-jährigen E-Scooter-Fahrer zum Verhängnis. Dieser wollte nämlich ebenfalls noch die Straße queren, allerdings von rechts nach links. Dabei übersah ihn der Lkw-Fahrer.
Mangelnde Sorgfalt
Der Scooter war vorschriftsgemäß auf dem Radweg parallel zur Straße unterwegs. Dann führt der Radweg in eine sogenannte Radfahrüberfahrt über die Fahrbahn. Ähnlich wie auf einem Zebrastreifen haben Autofahrer hier dem Benutzer ein gefahrloses Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen.
Allerdings darf der Scooter hier nur zehn km/h fahren. Das Unfallopfer war allerdings mit 15 km/h unterwegs. „Das exkulpiert den Lkw-Lenker aber nicht“, heißt es im Berufungsurteil in der Begründung. Der Lkw-Fahrer hätte, bevor er wieder beschleunigte, einfach noch gründlicher schauen müssen, ob jemand die Absicht hat, den Schutzweg beziehungsweise die Radfahrüberfahrt zu benutzen, so das Gericht. Auch die zweite Instanz bestätigt die Schuld des Berufskraftfahrers und verurteilt ihn wegen fahrlässiger Tötung zum zweiten Mal.
Akribische Aufzeichnungen
Der verkehrstechnische Sachverständige Christian Wolf demonstrierte in einer Simulation, wie die letzten sechs Sekunden vor der Kollision verliefen. „Man konnte den E-Scooter einfach nicht sehen, da war niemand weit und breit“, behauptete der Angeklagte. Die Simulation ergibt allerdings, dass von sechs Sekunden nur eine Sekunde Sichtbehinderungen beziehungsweise gar keine Sicht auf den Scooter herrschten. Die anderen fünf Sekunden, so Wolf, hätte man den Mann gesehen, vorausgesetzt man hätte den Kopf gedreht und sich gewissenhaft versichert. In erster Instanz hatte das Gericht einen „ordentlichen Lebenswandel“ des Lkw-Fahrers angenommen und deshalb noch eine teilbedingte Geldstrafe verhängt. In zweiter Instanz sieht es das Gericht etwas anders. Die verwaltungsstrafrechtlichen Vormerkungen wurden abgefragt. Derer gibt es fünf Stück, deshalb wurde nun eine unbedingte Geldstrafe in Höhe von 960 Euro ausgesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.