Warum ich nicht wählen darf

Politik / 05.10.2022 • 17:40 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Warum ich nicht wählen darf
Keine Wahlkarte im Briefkasten: Wo die Sendung liegt, ist unklar, da bei der Bestellung “Standard-Versand” gewählt wurde. APA, VN

VN-Hintergrund: Am 9. Oktober können alle Staatsbürger über 16 Jahren ihren Bundespräsidenten wählen. Ich nicht.

Schwarzach Noch nie habe ich eine Wahl ausgelassen, da es nicht nur mein Recht ist, meine Stimme abzugeben, sondern ich es auch als ein Privileg ansehe. Für manche mag das etwas pathetisch klingen.

Mir gibt jede Wahl aber ein gewisses Gefühl von Mitbestimmung. Heuer werde ich davon ausgeschlossen sein – genauso, wie all jene, die zwar in Österreich leben, aber nicht das Glück haben einen österreichischen Pass ihr Eigen zu nennen. Das hat aber weder mit meinem Umzug von Wien zurück nach Vorarlberg zu tun, noch mit verpassten Fristen.

Wer es nämlich am Sonntag nicht ins Wahllokal schafft, hat noch bis Freitagmittag Zeit, persönlich seine Wahlkarte in der Gemeinde beantragen. Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, die spätestens am 9. Oktober ihren 16. Geburtstag feiern, also 275.202 Menschen in Vorarlberg, zu denen ich eigentlich zählen würde. 

Trotzdem habe ich keine Wahlkarte bekommen. Mein Mann ereilt übrigens das gleiche Schicksal. Wir beide haben unsere Wahlkarten Mitte September online und via Handy-Signatur bestellt sowie “Standard-Versand” als Zustellungsart ausgewählt. Die Wahlkarten selbst haben uns danach aber nie erreicht. Auf Nachfrage bei der Gemeinde teilte mir ein freundlicher Bediensteter am Montag mit, dass die Unterlagen “bereits am 19.09.2022 wie gewünscht per Standard-Post versendet” wurden. “Leider ist es für uns nicht nachvollziehbar wo sich diese zurzeit befinden und ob sie rechtzeitig ankommen werden”. 

Da mein Mann und ich davon abgesehen hatten, uns die Wahlkarte per Einschreiben übermitteln zu lassen, ist es der Gemeinde nicht möglich die Sendung nachzuverfolgen. Duplikate für abhanden gekommene Wahlkarten dürfen laut Wahlgesetz nicht ausgefolgt werden. Die Post kann ebenso wenig helfen: “Um Ihr Anliegen zu bearbeiten, benötigen wir die Sendungsnummern.” Ohne Einschreiben gibt es diese aber nicht. Und “ohne Sendungsnummer haben wir leider keine Chance, Ihre Sendung zurück zu verfolgen. Das tut uns leid.” Gesteigerte Beschwerden oder Nachfragen zur Zustellung von Wahlkarten sind laut Pressestelle der Post in Vorarlberg nicht bekannt.

Es mag sich zwar praktisch anhören, dass die Wahlkarte bei Bestellung mittels Handysignatur direkt im Briefkasten landet. Dass mich dieses Angebot um mein Wahlrecht bringen kann, ist aber mehr als unangenehm. So zähle ich heuer erstmals zur Gruppe der Nichtwählerinnen und Nichtwähler. Vermutlich. Ziemlich sicher. Ein wenig Zeit bleibt noch, wie man mir auch seitens der Gemeinde mitteilt: “Sollten die Wahlkarten gegen Ende der Woche bei Ihnen eintreffen und ein Postversand nicht mehr möglich sein, besteht die Möglichkeit, diese bei der Bezirkswahlbehörde bzw. am Sonntag in einem Wahllokal abzugeben.”