Gericht: Freundin angeblich misshandelt und bedroht

Angeklagter soll ein halbes Jahr seine damalige Lebensgefährtin geschlagen haben.
feldkirch Der 25-jährige Arbeiter sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Allerdings nicht wegen der fortgesetzten Gewaltausübung, wegen der er jetzt beim Prozess am Landesgericht Feldkirch angeklagt ist, sondern wegen einer Drogensache. Der junge Mann beteuert, dass er unschuldig ist. In der Beziehung mit seiner Freundin habe es keine Gewalt gegeben. Die Frau hingegen beschuldigte ihn, dass er sie vom September 2019 bis März 2020 mehrfach geohrfeigt und gestoßen habe. Er habe ihr auch Fußtritte versetzt und sie sogar gewürgt. „Es gab auch Drohungen, der Mann drohte ihr mit ‚Abstechen‘ und ‚Umbringen‘“, so die Staatsanwältin.
Blaue Flecken
Das Opfer habe blaue Flecken davongetragen, so die Behauptungen der Hauptbelastungszeugin. Verteidiger Markus Schiechtl hingegen führt an, dass das angebliche Opfer mehrfach nicht zu den Einvernahmen erschienen sei und einen äußerst labilen Eindruck mache. Der Angeklagte führt ebenfalls an, seine damalige Freundin habe zum einen Drogen genommen und auch von früheren Beziehungen erzählt, dass sie geschlagen worden sei.
Sie habe sich geärgert, dass ihr früherer Partner nun ohne sie so ein schönes Leben führe. „Vielleicht ärgert sie es ja auch, dass ich ebenfalls ein schönes Leben ohne sie habe. Ansonsten fällt mir kein Motiv ein, warum sie mich so schwer belastet. Es gab nie Gewalt in unserer Beziehung“, behauptet der Arbeiter.
Weitere Zeugen gefordert
Verteidiger Schiechtl führt zur Verteidigung seines Mandanten an, dass jemand aus dem Umfeld des damaligen Pärchens etwas mitbekommen haben müsste. Er möchte, dass man weitere Zeugen lädt und vor allem die Belastungszeugin selbst soll unbedingt persönlich zur gerichtlichen Aussage erscheinen, so der Anwalt.
„Es waren auch zahlreiche andere Personen damals zu Besuch, es war ein Kommen und ein Gehen. Es müssen noch einige Zeugen befragt werden“, plädiert der Anwalt für einen Freispruch. Der Prozess muss vertagte werden, denn die Hauptbelastungszeugin ist trotz Ladung nicht erschienen. Sie wird nun mittels Rechtshilfeersuchens einvernommen. Bis dahin bleibt der Fall ungeklärt und der Angeklagte unschuldig.