Gericht: Scheidungskrieg brachte Ehemann Anklage ein

VN / 28.10.2022 • 15:55 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
"Alles nicht wahr", sagte der Angeklagte bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. <span class="copyright">Eckert</span>
"Alles nicht wahr", sagte der Angeklagte bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Eckert

Nach Haftentlassung wieder Prozess gegen 43-Jährigen, Schuldfrage noch völlig offen.

Feldkirch Der am Landesgericht Feldkirch angeklagte 43-jährige hat bereits zwei Vorstrafen. Zuletzt saß er bis zirka Mitte September in Haft. Er war wegen beharrlicher Verfolgung (Stalking) schuldig gesprochen worden. Doch nur wenige Tage nach seiner Entlassung wurde der Mann schon wieder festgenommen, denn laut seiner Noch-Ehefrau habe er schon wieder ihre Nähe gesucht. Es hatte eine einstweilige Verfügung gegeben, demnach musste der Arbeiter mindestens 100 Meter Abstand von der Frau halten. Dies habe er mehrfach missachtet und sei in die Wohnanlage gekommen, behauptet zumindest die Belastungszeugin.

Erneutes Stalking

Aktuell steht wieder der Vorwurf des Stalkings im Raum. Der Mann sei langsam um die Unterländer Wohnung herumgefahren. Außerdem habe er sich unerlaubterweise bei den Briefkästen der einst gemeinsamen Wohnung aufgehalten. Auch zum Küchenfenster habe er hereingeschaut. Der Angeklagte sagt, dass er für alles eine Erklärung habe und holt aus: Ganz in der Nähe der Wohnung befinde sich der Friseursalon eines Freundes. Dort sei er Stammgast und fast täglich zu Besuch, man trinke Kaffee zusammen oder gehe eine Runde spazieren, mit Nachstellen habe das rein gar nichts zu tun. Beim Briefkasten habe er dringend ein Schreiben seiner Versicherung abholen müssen. Die Versicherung schicke seit 20 Jahren die Post an diese Adresse, er musste lediglich dieses Schreiben holen, so seine Erläuterungen. Er wollte nicht zu seiner Noch-Ehefrau, beharrt er auf seiner Unschuld. Sein Verteidiger will einen Freispruch.

Offene Strafe

Der Angeklagte, der bereits 20.000 Euro Schulden angesammelt hat, hat auch noch eine Freiheitsstrafe von drei Monaten offen. „Ich habe mich in den zwei Wochen, in denen ich draußen war, immer korrekt verhalten“, versichert der 43-Jährige. Außerdem, so berichtet er, habe seine Gattin ihm an einer Kreuzung düstere Aussichten prognostiziert. Sie seien Auto an Auto dort gestanden und sie habe zu ihm gesagt: „Das letzte Mal waren es fünf Wochen, das nächste Mal bringe ich dich ein Jahr hinter Gitter oder du wirst sogar abgeschoben.“

Aussage gegen Aussage

Während die 42-jährige Frau dabei bleibt, dass sie weiterhin von ihrem Ehegatten belästigt und beobachtet werde, bleibt dieser dabei, dass alles erfunden sei. Drei Zeugen sollen beispielsweise bestätigen, dass der Mann zu einem Datum nachweislich in Stuttgart gewesen ist. Ein Besuch in einem Wettlokal soll ebenfalls beweisen, dass die Anschuldigungen zumindest teilweise falsch sind. Der Prozess musste zur Vernehmung der Zeugen vertagt werden.