Gericht: Angebliche Abhöraffäre endete mit Freispruch

VN / 03.11.2022 • 16:40 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
Dem Angeklagten wurde unter anderem gefährliche Drohung vorgeworfen. <span class="copyright">Eckert</span>
Dem Angeklagten wurde unter anderem gefährliche Drohung vorgeworfen. Eckert

Ex-Freundin entschied sich, vor Gericht doch nicht auszusagen. Verfahren war völlig umsonst.

Feldkirch Die Vorwürfe sind nicht „ohne“. Ein 34-jähriger Syrer soll seine 31-jährige Ex-Freundin mit dem Umbringen bedroht haben. Außerdem habe er angekündigt, dass er die gemeinsamen Kinder mitnehme und dass er überall herumerzählen werde, dass sie mit anderen Männern ins Bett steige. „Nein, das stimmt nicht, ich habe nie gedroht. Wenn wir Araber lauter reden, ist das normal, keine Drohung. Diese Dinge habe ich nie zu ihr gesagt“, so der Angeklagte am Landesgericht Feldkirch. Mehrere Jahre waren die beiden ein Paar.

Nie abgehört

Angeklagt war auch das seltene Delikt des Missbrauchs von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten. Der Mann habe absichtlich mehrere Handys in der Oberländer Wohnung der Frau versteckt, um mitzuhören, was sie so treibt und was sie redet. Als sie eines der Handys fand, sei eine Sprachaufnahme aktiviert gewesen, behauptete die Zeugin zumindest vor der Polizei. Außerdem habe der Angeklagte gesagt, er wisse, was sie mit ihrer Familie bespreche. „Auch das stimmt nicht“, dementiert der Beschuldigte. Die Handys hat die Frau übrigens völlig zerstört, die Polizei konnte nichts mehr auswerten.

Der Aussage entschlagen

Während der Verhandlung lässt das mutmaßliche Opfer über ihren Ex-Freund ausrichten, sie könne wegen einer Autopanne nicht kommen. Das Gericht besteht darauf, da die Frau nicht weit weg ist. Mit zwanzig Minuten Verspätung kommt sie. Da sie gemeinsame Kinder haben, kann sie sich der Aussage entschlagen, dann darf keine ihrer bisherigen Aussagen verwertet werden. Das macht die Zeugin, somit fehlt für eine Verurteilung jede Grundlage. Der Mann wird freigesprochen. Er grinst der Zeugin zu, die Kosten für den Verfahrensaufwand trägt der Bund. Die Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft waren völlig umsonst, doch das Gesetz will es so. Das Urteil ist rechtskräftig.