Trügerische Vertraulichkeit im Netz

VN / 17.11.2022 • 02:00 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Trügerische Vertraulichkeit im Netz
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Sorgloser Umgang mit Intimität ruft oft die Justiz auf den Plan.

Feldkirch Es ist schnell, unkompliziert, preisgünstig und zeitnah. Der Kontakt über das Internet. Man erreicht sich immer und überall, kann alles sofort teilen, liken oder weiterleiten. Allerdings trügt diese unkomplizierte Vertraulichkeit oft und nicht nur Jugendliche bereuen, Beiträge unkritisch ins Netz gestellt zu haben.

Auch harmlose Bilder bergen Gefahren

Beim Internet-Dating weiß man etwa nie, wer sich hinter attraktiven Bildern tatsächlich verbirgt. Männer, die sich als Teenager ausgeben, mit anderen angeblich „erste sexuelle Erfahrungen austauschen“ wollen. Perverse, wie jener 28-Jährige, der eine Zehnjährige erst zu locken versuchte, sie dann so einschüchterte, dass sie sich mit ihm traf. Die er schlussendlich knebelte, fesselte, vergewaltigte und verletzte. Der Gewalttäter muss jetzt nach erstinstanzlichem Urteilsspruch 13 Jahre hinter Gitter, er wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

„Auch vermeintlich harmlose Urlaubsbilder, die im Internet die Runde machen, bergen Gefahren.“

Martin Mitteregger

Viele der Opfer, die bemerken, dass sie so einem Übeltäter aufgesessen sind, die erkennen, dass ihre „nur für ihn gedachten Aufnahmen“ plötzlich im Internet kursieren, trauen sich oft aus Scham nicht, Anzeige zu erstatten. Aber auch einst verheiratete Paare oder langjährige Beziehungen beschäftigen mit ihren Nacktbildern nicht selten die Justiz.

Tatbestand Nötigung

Geht die Beziehung in Brüche und der Ex-Partner ist verärgert, wird nicht selten damit gedroht, einst privat aufgenommene Bilder oder Szenen zu veröffentlichen. „Gibt es etwa die Drohung, kompromittierende Bilder publik zu machen, sollte keine Rückkehr zum verlassenen Partner erfolgen, erfüllt das den Tatbestand der Nötigung“, erklärt Martin Mitteregger, Strafrichter des Landesgerichts Feldkirch.

Eine weitere, schwerwiegende Tathandlung im Internet ist die „pornografische Darstellung Minderjähriger“. Mitunter ermuntern Straftäter Kinder oder Jugendliche, vor laufender Kamera sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen.

Auch hier, so erklärt der Strafrichter, werde dem arglosen Gegenüber meist vorgegaukelt, es gehe um erste sexuelle Erfahrungen oder einen Austausch unter Gleichaltrigen.

Für User, die sich mit dem Internet auskennen, ist es nicht allzu schwierig, dem anderen „Fake-Nachrichten“ zukommen zu lassen. Die Kommunikation wirkt echt und authentisch, keines der Opfer ahnt, dass jemand ganz anderer dahintersteckt und wenn, dann ist es zu spät. Die Liste von Menschen, die an vermeintlich liebe Internetbekanntschaften ihr Vermögen verloren haben, ist lang.

Sorgfalt und Respekt angeraten

„Doch auch vermeintlich harmlose Urlaubsbilder, die digital die Runde machen, bergen Gefahren“, warnt Martin Mitteregger. Der dreijährige Sohn nackt am Strand oder die kleine Nichte ohne Badeanzug – solche Fotos völlig unsensibel zu versenden, das kann auch Pädophile anlocken. Ganz abgesehen davon, dass jemand Jahre später als Erwachsener solche Kindheitsbilder dann auch einfach nicht mehr im Internet sehen will.

Mehr Sorgfalt und Respekt im Zusammenhang mit der Privatsphäre ist also angeraten. Sicherer ist es allemal.